Die Rechtskommission des Ständerats ist der Ansicht, dass der Stiftungsstandort Schweiz weiter gestärkt werden soll. Auch der Bundesrat ist damit einverstanden. Er unterstützt daher eine parlamentarische Initiative, welche die Vereinfachung des Prozesses bei unwesentlichen Änderungen der Stiftungsurkunde verlangt. Die Initiative ist von Werner Luginbühl (BD/BE) ausgegangen.
Wenn eine Stiftung errichtet worden ist, kann die entsprechende Stiftungsurkunde grundsätzlich nachträglich nicht mehr abgeändert werden, erklärt der Bundesrat in einer Mitteilung. Möglich sind nur unwesentliche Änderungen, wenn die Änderung keine Rechte Dritter beeinträchtigt und ein „triftiger Grund“ vorliegt. Solche Änderungen können beispielsweise geringfügige Anpassungen hinsichtlich Zweck oder Organisation der Stiftung betreffen.
Allerdings sind auch solche Änderungen in der Schweiz schwierig durchzuführen, meint die Rechtskommission des Ständerats. Die Rechtsform der Stiftung sei in dieser Hinsicht wenig flexibel ausgestattet und entspreche nicht mehr dem Bedürfnissen des Stiftungssektors. Neu soll für solche Anpassungen deswegen nur noch ein sachlicher Grund verlangt werden. Weiter wird vorgeschlagen, dass eine solche Änderung in der ganzen Schweiz nicht mehr notariell zu beurkunden ist. Der Bundesrat unterstützt dies. ssp