Die Schweiz kann den Handel mit der Türkei intensivieren. Möglich macht das ein modernisiertes Freihandelsabkommen zwischen den Ländern der Europäischen Freihandelszone (EFTA) und der Türkei. Es tritt am 1. Oktober in Kraft. Entsprechend hat der Bundesrat am Mittwoch die Verordnungsänderung zur Umsetzung der darin vorgesehenen Zollkonzessionen beschlossen.
In einer Medienmitteilung weist er darauf hin, dass Industriegüter einschliesslich Fischereierzeugnissen bereits heute im Rahmen des bestehenden Freihandelsabkommens zollfrei gehandelt werden. Daran ändere die Modernisierung des seit 1992 bestehenden alten Abkommens nichts.
Hingegen umfasst das modernisierte Abkommen neu Zollkonzessionen, die die Türkei auch anderen Handelspartnern, etwa der EU, für Landwirtschaftsprodukte zugesteht. Demnach gewährt die Türkei nun auch der Schweiz erstmals einen vereinfachten Marktzugang für nicht verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse. Konkret hat sie neue Konzessionen unter anderem für Milchprodukte, Fleischzubereitungen und Fruchtsäfte unterzeichnet. Auch Kaffee, Tabak, Schokolade, Biskuits, Müesli und bestimmte Säuglingsnahrung sind dadurch abgedeckt.
Im Gegenzug gewährt die Schweiz der Türkei bevorzugten Zugang für türkische Agrarprodukte wie Gurken und Cornichons, Olivenöl, Weizenbulgur, Nüsse, haltbar gemachte Kapern und Artischocken sowie Fruchtsäfte. mm