Für einen international stark vernetzten Wirtschaftsstandort wie Zürich ist die Geschäftsfliegerei unverzichtbar. Sie ist Ausdruck der stark exportorientierten und global vernetzten Wirtschaft und trägt zur Attraktivität des Wirtschaftsstandorts bei. Es zeigt sich, dass heute ein Angebot fehlt, das den entsprechenden Bedürfnissen genügend Rechnung trägt. Der Flughafen Zürich operiert in Spitzenzeiten an der Kapazitätsgrenze. Die ZHK ist deshalb überzeugt, dass die Entwicklung des Flugplatzes Dübendorf die Chance bietet, die Bedürfnisse der bedeutsamen Geschäftsfliegerei abzudecken, dadurch Arbeitsplätze im Kanton zu sichern und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Zürich zu erhalten bzw. zu stärken. Sie hatte mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der Zürcher Regierungsrat diese Ansicht teilt und auch der Bundesrat im Bericht 2016 über die Luftfahrtpolitik der Schweiz («Lupo 2016») sowie in seinem Beschluss zur Dreifachnutzung des Flugplatzareals das grosse öffentliche Interesse an der Umnutzung des Flugplatzes Dübendorf deutlich gemacht hatte.
Zustimmung trotz engem betrieblichem Korsett
Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Mit ihm werden die Ziele und Vorgaben für die Infrastruktur der Zivilluftfahrt für die Behörden verbindlich festgelegt. Die ZHK stellt in ihrer Stellungnahme im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens fest, dass das betriebliche Korsett, welches das Konzept des Bundes für den Flugplatz Dübendorf vorsieht, sehr eng ist. Es ist aus Gründen der Akzeptanz in den umliegenden Gemeinden zwar hinzunehmen, darf aber unter keinen Umständen weiter eingeschränkt werden, wenn der Flugplatz Dübendorf seine Funktion als leistungsfähiger und qualitativ hochstehender Businessflugplatz erfüllen und wirtschaftlich rentabel betrieben werden soll.
Schliesslich stellt die ZHK zwei technische Anträge, welche die Befristung der Betriebsbewilligung und die lärmrechtliche Beurteilung betreffen. Aus ihrer Sicht muss der Flugplatz zeitlich gemäss den Realitäten des modernen Geschäftslebens zur Verfügung stehen und die Vorgaben müssen einen wirtschaftlichen Betrieb des Flugplatzes gewährleisten.