Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Bankenverordnung verabschiedet, die bereits am 1. August 2017 in Kraft treten wird. Mit der Revision sollen Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen verringert und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes gestärkt werden. Die Änderung der Bankenverordnung (BankV) zielt darauf ab, Fintech-Unternehmen, die Dienstleistungen ausserhalb des typischen Bankgeschäfts erbringen, ihrem Risikopotenzial entsprechend zu regulieren.
Zum einen wird für die Ausnahmefrist zur Entgegennahme von Geldern zu Abwicklungszwecken von 7 auf 60 Tage erhöht. Zum anderen wird ein Innovationsraum geschaffen: Die Entgegennahme von Publikumseinlagen bis zu einem Betrag von 1 Million Franken gilt inskünftig nicht mehr als gewerbsmässig und wird damit bewilligungsfrei möglich sein. Die regulatorischen Erleichterungen gelten nicht nur für Fintech-Unternehmen, sondern auch für etablierte Finanzdienstleister. Auch eine Bank soll den Innovationsraum nutzen können. Dadurch wird sichergestellt, dass der Wettbewerb unter den Finanzmarktteilnehmern nicht verzerrt wird.
Die ZHK begrüsst jegliche Bemühungen des Bundes zur Deregulierung von FinTech-Unternehmen und Finanzdienstleitern, die ausserhalb des klassischen Bankgeschäftes tätig sind. Im Rahmen der Anfang Jahr durchgeführten Vernehmlassung beurteilt sie die geplante Änderung des Bankengesetzes sowie der nun verabschiedeten Bankenverordnung als Schritt in die richtige Richtung. Nach Ansicht der ZHK bräuchte es jedoch weitere Schritte, wobei insbesondere auf eine neue Bewilligungskategorie für FinTech-Dienstleister im Bankengesetz zu verzichten ist.
Die Stellungnahme der ZHK finden Sie hier.
Quelle: Bundesrat