NEIN zur kantonalen Volksinitiative "Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre"

Am 25. September stimmen die Zürcher Stimmberechtigten über die irreführende kantonale Volksinitiative "Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre" ("Erhöhung der Dividendenbesteuerung") ab. Diese gilt es klar abzulehnen. Die kantonale Volksinitiative zur Erhöhung der Dividendenbesteuerung ist nicht nur unnötig, sondern schadet den Klein- und Mittelunternehmen und macht den Wirtschaftsstandort Zürich gegenüber seinen Nachbarkantonen wesentlich unattraktiver.

 

Der Kantonsrat lehnt Initiative der AL deutlich ab

In ihrer Initiative fordert die Alternative Liste (AL), dass Aktionäre, die mehr als zehn Prozent Anteil an einer AG oder GmbH besitzen, neu 70 Prozent der ausgeschütteten Gewinne aus qualifizierten Beteiligungen (Dividenden) versteuern müssen. Bislang liegt der steuerbare Anteil im Kanton Zürich bei 50 Prozent.

Der Zürcher Kantonsrat hat sich am 4. April 2022 deutlich gegen diese Erhöhung der Dividendenbesteuerung ausgesprochen.

Insbesondere auch Kleinunternehmen betroffen

Der Titel der Initiative ist irreführend und das Wort «Grossaktionär» ist kein Zufall, es soll suggeriert werden, dass es sich bei diesen Aktionären immer um ganz "Reiche", sprich Millionäre oder gar Milliardäre handelt. Von der Änderung sind aber insbesondere auch Inhaberinnen und Inhaber von Klein- und Mittelunternehmen betroffen. Gerade Kleinunternehmer und Inhaber von GmbH's halten sehr oft mehr als zehn Prozent der Anteile ihres Unternehmens. Diese würden nun zusätzlich zur Kasse gebeten – eine Erhöhung des Teilbesteuerungssatzes von 50 auf 70 Prozent hätte eine um rund 7 Prozent höhere Steuerbelastung durch die Gewinn- und Einkommenssteuer zur Folge. Die Mehrbelastung wäre sogar höher als vor der Gesetzesänderung durch die Steuervorlage 17 (SV17), welche per 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

Unnötige Schlechterstellung des Wirtschaftsstandorts Zürich

Auch im Hinblick auf den interkantonalen Steuerwettbewerb ist die Volksinitiative schädlich, denn mit Ausnahme des Kantons St. Gallen haben alle Nachbarkantone Zürichs einen Steuersatz von 50 oder 60 Prozent. Jedoch liegen die tatsächlichen Gewinnsteuersätze dieser Kantone teils massiv tiefer als im Kanton Zürich. Eine Erhöhung des Teilbesteuerungssatzes, wie in der Initiative gefordert, würde den Standort Zürich deswegen noch zusätzlich schwächen. Die Initiative könnte zu einer Abwanderung von Unternehmen führen.

Der erneut hohe Überschuss der Staatsrechnung des Kantons Zürich für das Jahr 2021 bringt es ans Licht: Es besteht kein Bedarf für Steuererhöhungen – vielmehr besteht Handlungsspielraum für Steuersenkungen. Gemäss dem aktuellen Steuerbelastungsmonitor ist Zürich im Vergleich zum Jahr 2006 bei der Unternehmensbesteuerung vom 13. auf den 26. Rang abgerutscht – Zürich ist neu das Schlusslicht.

Ein deutliches NEIN zur Erhöhung der kantonalen Dividendenbesteuerung stärkt den Wirtschaftsstandort Zürich. In Zeiten, wo der Kanton Zürich Milliardenüberschüsse ausweisen kann, ist eine solche Steuererhöhung für Unternehmen nicht mehr zu erklären. Statt neuen Steuereinnahmen für den Kanton Zürich sind vielmehr steuerliche Entlastungen sowohl für juristische als auch für natürliche Personen angezeigt.

 

Abstimmungsparolen der ZHK

 

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