Die Initiative will die Finanzierung von Kriegsmaterialherstellern weltweit verbieten. Deshalb sieht sie vor, dass der Schweizerischen Nationalbank (SNB), den Stiftungen sowie den Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge (AHV/IV/EO und Pensions-kassen) die Finanzierung von Unternehmen untersagt wird, die mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften. Ausserdem soll sich der Bund auf nationaler und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass für Banken und Versicherungen gleiche Bedingungen gelten.
Wirkungsloses Verbot, welches unsere Sozialwerke schwächt
Das Anliegen der Initiative, zu einer friedlicheren Welt beizutragen, verdient Unterstützung. Aus Sicht der Wirtschaft verfolgt die Initiative aber den falschen Ansatz und setzt auf Instrumente und Massnahmen, die weder international abgestimmt noch zielführend sind. So ist z.B. unklar, wie festgestellt werden soll, ob die Hürde von fünf Prozent erreicht wurde oder nicht. Der Kontrollaufwand des Staates und der Unternehmen wäre immens.
Die Initiative schränkt die Handlungsfähigkeit der Schweizerischen Nationalbank, von Stiftungen und Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge zu stark ein. Gerade die Pensionskassen und die AHV/IV/EO müssten von ihrer heute teilweise bereits auf ethischen Grundsätzen bedachten Anlagestrategie in gut diversifizierte Fonds absehen und in stark eingeschränkte Anlageprodukte oder Einzeltitel investieren. Je nach Anlagestrategie hätte dies eine ungenügende Streuung der Anlagen mit einem stark erhöhten Anlagerisiko zur Folge oder wäre aufgrund eines zusätzlichen Verwaltungsaufwands mit hohen Kosten verbunden. Beides würde sich negativ auf die Anlagevermögen auswirken.
Ein weltweites Finanzierungsverbot für Investitionen in die Rüstungsindustrie ist nicht realistisch. Weder im Rahmen der Vereinten Nationen noch in anderen internationalen Gremien besteht der Wille für ein derartiges Vorhaben. Ein Finanzierungsverbot in der Schweiz würde mangels Einfluss auf die globale Nachfrage nach Kriegsmaterial und das weltweite Angebot an solchem keine Wirkung erzielen. Aus diesem Grund bliebe das globale Angebot an Rüstungsgütern auch nach einer Annahme der Initiative unverändert.
Das geltende Kriegsmaterialgesetz kennt schon heute ein Verbot der direkten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial. Dazu zählen atomare, biologische und chemische Waffen sowie Streumunition und Anti-Personenminen. Ein indirektes Finanzierungsverbot besteht bereits für den Fall, dass damit das direkte Finanzierungsverbot (für die oben erwähnten Waffen) umgangen werden soll. Das derzeitige Gesetz reicht aus, um Investitionen in den Handel mit Kriegsmaterial zu kontrollieren.
Die Initiative erweist sich als wirkungslos und für die Schweizer Wirtschaft und ihre Sozialwerke als schädlich. Sie ist deshalb abzulehnen.