Mit der Leistungsüberprüfung 2016 schlägt der Regierungsrat ein umfassendes Massnahmenpaket vor, das richtigerweise alle Politikbereiche miteinschliesst und sich vorurteilsfrei auf die zehn Leistungsgruppen mit dem höchsten Ausgabenwachstum konzentriert. Die Zürcher Handelskammer (ZHK) geht mit dem Regierungsrat einig, dass sich die 125 Sanierungsmassnahmen auf die Ausgabenseite konzentrieren sollten und begrüsst den Verzicht auf eine generelle Steuererhöhung. Sie weist jedoch darauf hin, dass die starke Begrenzung des Pendlerabzuges für viele Zürcher eine Steuererhöhung bedeuten wird. Mit Befriedigung nimmt die ZHK zudem zur Kenntnis, dass zum Beispiel mit der Senkung der Baustandards bei kantonalen Hochbauten längst fällige Sparpotentiale realisiert werden.
Die ZHK vermisst indessen eine vertiefte strategische Auseinandersetzung mit Zielen und Schwerpunkten, die der Kanton Zürich verfolgen sollte, um weiterhin als Wirtschaftsstandort attraktiv zu sein. An solchen Zielen müssten sich die Massnahmen messen – das Aufschieben von Investitionsprojekten hinterlässt deshalb einen schalen Nachgeschmack. Zu begrüssen ist hingegen die regierungsrätliche Absicht, mit den Massnahmen Spielraum für zukünftige Herausforderungen wie die Unternehmenssteuerreform III (USR III) und Infrastrukturvorhaben zu schaffen.
Zusammenfassend hätte sich die ZHK gewünscht, dass der Regierungsrat mutiger vorangehen und auch einzelne staatliche Tätigkeiten zur Diskussion stellen würde. Eine solche Leistungsüberprüfung fand jedoch nur ansatzweise statt. Bei aller Kritik ist jedoch festzuhalten, dass die Leistungsüberprüfung 2016 insgesamt realistische sowie realisierbare Massnahmen enthält. Sie stellt damit einen gangbaren Weg zur Erreichung der in der Verfassung festgeschriebenen Haushaltsziele dar und verdient deshalb Unterstützung.
Für Rückfragen: Dr. Regine Sauter, Direktorin Zürcher Handelskammer, Telefon 044 217 40 50