Mit der geplanten Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integrati-on (AIG) werden u. a. den Haltern von Flugplätzen, die eine Schengen-Aussengrenze bilden, neue Pflichten und Kosten auferlegt. Von diesen Änderungen ist der Flughafen Zürich massgeblich betroffen.
In ihrer Stellungnahme kritisiert die ZHK, dass die Landesflughäfen verpflichtet würden, die für die Grenzkontrollen erforderlichen Räumlichkeiten neu unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Überdies hätten die Flughä-fen gemäss Entwurf ihre betrieblichen Abläufe auf einseitige Anordnung des Staatssekretariats für Migration (SEM) anzupassen und bauliche Massnahmen vorzunehmen. Aus Sicht der ZHK hat sich die bisherige Aufsichtstätigkeit aus einer Hand durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt bewährt. Deshalb braucht es keine neuen Kompetenzen für das SEM im Luftfahrtbereich. Die vorgeschlagenen Änderungen würden zu Wettbewerbsnachteilen für den Flughafen Zürich gegenüber Konkurrenzflughäfen im nahen Ausland führen. Zudem würde der Bund mit den unterbreiteten Vorschlägen eine Ungleichbehandlung des Luftverkehrs gegenüber anderen Verkehrsträgern wie Strasse und Schiene schaffen. Die ZHK lehnt deshalb die Änderungen des AIG, die die Luftfahrt betreffen, ab.
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