Das Ziel des revidierten Wassergesetzes war die Ablösung bestehender Erlasse, der Anpassung an übergeordnetes Recht und die Regelung der Wasserversorgung im Kanton. Das Gesetz ist zeitgemäss, lässt den Gemeinden Handlungsspielräume und wahrt schliesslich die öffentlichen Interessen.
Es droht keine Wasserprivatisierung
Linke Kreise versuchen hingegen, die Abstimmung über das Wassergesetz zu einem Plebiszit über drohende Privatisierungen der Trinkwasserversorgung zu nutzen. Dieses politisch motivierte Argument widerspricht den Fakten. Zum einen sind Gewinne aufgrund des Prinzips der kostendeckenden und verursachergerechten Gebühren ausgeschlossen. Vernachlässigt wird zum anderen die Tatsache, dass eine Teilauslagerung nur möglich ist, wenn die Gemeinden die Mehrheit des Kapitals halten und zudem noch über zwei Drittel der Stimmrechte verfügen. Im Gegensatz zum bestehenden Recht regelt das neue Gesetz, unter welchen Umständen die Zürcher Gemeinden die Wasserversorgung auslagern dürfen – bisher gab es dazu keine Bestimmungen. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass einige Gemeinden bereits heute durch private Dritte mit Trinkwasser versorgt werden und rund die Hälfte des Wasserbedarfs der Schweiz durch nicht staatliche Stellen abgedeckt wird.
Pragmatische Lösung für alle
Das Gesetz überzeugt durch seine Ausgewogenheit, wobei eine Vielzahl von Interessen berücksichtigt wurde. Das neue Wassergesetz schützt das Privateigentum weithingehend. Es lässt den Eigentümern Mitsprachemöglichkeiten, wenn der Gewässerraum im Zusammenhang mit der Renaturierung festgelegt wird. Nicht zuletzt garantiert es eine stabile Wasserversorgung, was für die Zürcher Wirtschaft und einen attraktiven Standort von zentraler Bedeutung ist.
Das neue Wassergesetz erhält Bewährtes, schafft Rechtssicherheit, beachtet ökologische Anliegen und setzt mit günstigen Rahmenbedingungen Raum für technologische Entwicklungen. Aus diesen Gründen empfiehlt die ZHK, dem Wassergesetz am 10. Februar 2019 zuzustimmen.