Der erneut hohe Überschuss der Staatsrechnung des Kantons Zürich für das Jahr 2021 bringt es ans Licht: Es besteht kein Bedarf für Steuererhöhungen – vielmehr besteht Handlungsspielraum für Steuersenkungen. Gerade die im interkantonalen Vergleich sehr hohen Unternehmenssteuern gilt es zu senken. Der zweite Schritt der Umsetzung der Steuervorlage 17 muss nun endlich folgen.
Quer in der Landschaft steht deswegen eine Volksinitiative der Alternativen Liste (AL), welche am Montag, 4. April 2022 im Zürcher Kantonsrat behandelt wird. In ihrer Initiative "Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre" fordert die AL, dass Aktionäre, die mehr als zehn Prozent Anteil an einer AG oder GmbH besitzen, neu 70 Prozent der ausgeschütteten Gewinne aus qualifizierten Beteiligungen versteuern müssten. Bislang liegt der steuerbare Anteil im Kanton Zürich bei 50 Prozent.
Von der Änderung wären vor allem Inhaberinnen und Inhaber von KMU betroffen. Gerade Kleinunternehmer halten sehr oft mehr als zehn Prozent der Anteile ihres Unternehmens. Diese würden nun zusätzlich zur Kasse gebeten – eine Erhöhung des Teilbesteuerungssatzes von 50 auf 70 Prozent hätte eine um rund 7 Prozent höhere Steuerbelastung durch die Gewinn- und Einkommenssteuer zur Folge.
Auch hinsichtlich des interkantonalen Steuerwettbewerbs schadet die Volksinitiative dem Standort Zürich. Mit der OECD-Mindeststeuerreform wird dieser Wettbewerb den Kanton Zürich noch stärker herausfordern, weshalb eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung völlig fehl am Platz ist. Heute haben alle Nachbarkantone Zürichs (mit Ausnahme des Kantons St. Gallen) einen Teilbesteuerungssatz für qualifizierte Beteiligungen von 50 oder 60 Prozent. Jedoch liegen die tatsächlichen Gewinnsteuersätze dieser Kantone teils massiv tiefer als im Kanton Zürich.
Die ZHK fordert die Kantonsrätinnen und Kantonsräte auf, diese wirtschafts- und standortsschädigende Volksinitiative abzulehnen – so wie es die vorberatende Kommission (WAK) empfiehlt. Was der Wirtschaftsstandort Zürich im Moment braucht, sind Steuersenkungen, keine Steuererhöhungen.