Die AL fordert, dass Aktionäre, die mehr als zehn Prozent Anteil an einer AG oder GmbH besitzen, neu 70 Prozent der ausgeschütteten Gewinne aus qualifizierten Beteiligungen versteuern müssen. Bislang liegt der steuerbare Anteil im Kanton Zürich bei 50 Prozent. Der Geist der Initiative verrät sich bereits im Titel, wie SVP-Kantonsrat Marcel Suter in der Debatte zu Recht argumentierte: Der Begriff «Grossaktionäre» suggeriert, dass auf die Reichen gezielt werden soll, auf Millionäre oder sogar Milliardäre. Tatsächlich träfe die Umsetzung dieser Vorlage indes Abertausende von Inhabern und Mitinhabern von KMUs.
Dass die Volksinitiative der AL quer in der Landschaft steht, wird auch mit Blick auf die Kantonsfinanzen und den interkantonalen Steuervergleich klar. Der erneut hohe Überschuss der Staatsrechnung des Kantons Zürich für das Jahr 2021 bringt es aus Sicht der ZHK deutlich ans Licht: Es besteht kein Bedarf für Steuererhöhungen – vielmehr besteht Handlungsspielraum für Steuersenkungen. Gerade die im interkantonalen Vergleich sehr hohen Unternehmenssteuern gilt es zu senken. Die ZHK fordert, dass der zweite Schritt der Umsetzung der Steuervorlage 17 nun endlich folgt. Mit der OECD-Mindeststeuerreform wird der Wettbewerb den Kanton Zürich noch stärker herausfordern. Statt einer völlig verfehlten Erhöhung der Dividendenbesteuerung braucht es gezielte Entlastungen.