Die Schweiz hat eine lange Tradition im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit und wird häufig als Sitz internationaler Handelsschiedsverfahren gewählt. Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten von Schweizer Gesellschaften wurden in der Vergangenheit jedoch nur selten durch alternative Streitbeilegung oder Schiedsverfahren gelöst. Dies ist darauf zurückzuführen, dass statutarische Schiedsklauseln und deren Gültigkeit Unsicherheiten aufwiesen. Diese Unsicherheiten werden mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Schweizer Aktienrechts zum 1. Januar 2023 beseitigt.
Zeitgleich zum Inkrafttreten des neuen Aktienrechts hat das Swiss Arbitration Centre die Ergänzende Schiedsordnung für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten («Ergänzende Schiedsordnung») entwickelt und kürzlich veröffentlicht. Dieses Regelwerk ergänzt die Internationale Schweizerische Schiedsordnung (Swiss Rules), um Schiedsverfahren für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten effizient und wirkungsvoll administrieren zu können. Die ergänzenden Regeln sind auf Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch auf der Webseite swissarbitration.org abrufbar.
Zur Unterstützung der Nutzerinnen und Nutzer der Ergänzenden Schiedsordnung stellt das Swiss Arbitration Centre zudem Erläuterungen (ebenfalls in vier Sprachen) zur Verfügung. Diese enthalten eine Musterschiedsklausel, die juristische Personen in ihre Statuten aufnehmen können, und Informationen über den Anwendungsbereich der Ergänzenden Schiedsordnung sowie über die Einleitung und den Ablauf eines gesellschaftsrechtlichen Schiedsverfahrens.
Es gibt verschiedene Gründe, die dafürsprechen, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten im Wege eines Schiedsverfahrens auszutragen, anstatt diese der Rechtsprechung staatlicher Gerichte zu unterwerfen:
- Expertise der Schiedsrichter: In Schiedsverfahren können die Parteien Schiedsrichter auf der Grundlage von deren Expertise bestimmen.
- Effizienz: Schiedsverfahren sind auf eine einzige Instanz beschränkt. Im Gegensatz dazu sind bei Verfahren vor staatlichen Gerichten meist mehrere Instanzen vorgesehen.
- Flexibilität: Sowohl die Parteien als auch das Schiedsgericht können den Ablauf des Verfahrens an die Art und die Umstände der jeweiligen Streitigkeit anpassen.
- Vertraulichkeit: Im Gegensatz zu staatlichen Gerichtsverfahren ist das Schiedsverfahren vertraulich. Ohne die Zustimmung aller Parteien gibt es weder öffentliche Verhandlungen noch öffentlich zugängliche Urteile oder andere Dokumente.
Das Swiss Arbitration Centre steht gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Senden Sie dazu Ihre Fragen an centre. @ swissarbitration.org