Für eine flexible Kinderbetreuung

 

Bis anhin stützten sich die Vorschriften über Kinderkrippen und Tagesfamilien auf eine Richtlinie der Bildungsdirektion. Nun beabsichtigt der Regierungsrat, diesen Vorschriften ein höheres Gewicht zu geben, indem er eine eigene Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten (V TAK) erlassen will. Diesen Schritt unterstützt auch die ZHK. Sie kritisiert in ihrer Stellungnahme jedoch, dass die «Aufwertung» der Krippenvorschriften nicht mit einer Entschlackung und Vereinfachung einhergehen. Mit starren regulatorischen Vorgaben wird die Eröffnung und der Betrieb von Kindertagesstätten erschwert. Gleichzeitig wird so das – auch von der ZHK unterstützte – Ziel verfehlt, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Im Besonderen kritisiert die ZHK die aufwendige und bürokratische Gesuchstellung sowie Vorschriften, die sich nicht mit der Betreuungsqualität begründen lassen. Ebenfalls stellt sie fest, dass der Verordnungsentwurf von einem veralteten Bild des Arbeitsmarkts ausgeht und Krippen, die Kinder von länger oder auch an Wochenenden arbeitenden Eltern betreuen möchten, benachteiligen. Des Weiteren lässt die Verordnung bloss einen geringen Raum für innovative Kinderbetreuungsmodelle. Aus den genannten Gründen beantragt die ZHK in ihrer Stellungnahme, den Verordnungsentwurf zu verschlanken und die Auflagen im Verordnungsentwurf auf das Nötigste zu beschränken.

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