Der Bundesrat hat am Freitag die letzten Verordnungsänderungen vorgenommen, damit das EFTA-Abkommen über eine Wirtschaftspartnerschaft mit Indonesien am 1. November in Kraft treten kann. Das Abkommen sieht den schrittweisen Wegfall von indonesischen Einfuhrzöllen auf 98 Prozent der Schweizer Ausfuhren vor, schreibt der Bund in einer Mitteilung. Das Abkommen enthält auch Bestimmungen zum Schutz von Investitionen und von geistigem Eigentum, zum Abbau nichttarifärer Handelshindernisse und zur nachhaltigen Entwicklung.
Besonders umstritten waren im Vorfeld die Schweizer Einfuhren von indonesischem Palmöl. Das Abkommen erleichtert aber nur die Einfuhr von Palmöl, das nachweislich nachhaltig produziert worden ist. Der Bundesrat hat dazu bereits im August eine Verordnung zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsnachweises verabschiedet.
Das Abkommen war am 16. Dezember 2018 verabschiedet und bei der Volksabstimmung vom 7. März angenommen worden, wenn auch nur mit einem knappen Ergebnis. Es ist das erste Freihandelsabkommen, welches das viertgrösste Land der Welt mit einer europäischen Staatengruppe abgeschlossen hat. Die EU verhandelt seit 2016 mit dem Inselstaat über ein Freihandelsabkommen. stk