Der Bund unterstützt Firmen, die stark von der Corona-Krise betroffen sind, mit Kurzarbeit und Liquiditätshilfen. Diese beiden Pfeiler sind aber nicht ausreichend, meinen die Professoren Hans Gersbach und Jan-Egbert Sturm von der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH). Sie weisen in einer Medienmitteilung darauf hin, dass Unternehmen weiterhin Kosten haben, aber keine Einnahmen. Mit dem Überbrückungskredit häufen sie ihre Schulden. So werden sie, wenn sie die Krise überstehen, nicht genug investieren können.
Die beiden Professoren fordern deswegen einen dritten Stützpfeiler für Unternehmen. Sie schlagen vor, dass Kapitalkosten von Firmen bei einem Produktionsausfall teilweise erstattet werden. Als Grundlage könnten den Professoren zufolge etwa Miet- und Pachtverträge oder die vor dem Ausbruch des Coronavirus gezahlten Kreditzinsen dienen. Möglich sei weiter auch eine eine teilweise Rückerstattung von Mehrwertsteuern für andauernde Produktionseinbrüche.
Das „Kurzarbeits-Regime für Kapital“ reduziere eine Insolvenzgefahr und stelle sicher, dass Unternehmen nach der Pandemie sofort wieder durchstarten und investieren können, sind die Professoren überzeugt.
Nach der Pandemie sollten sich dann alle Firmen im Rahmen ihres wirtschaftlichen Erfolgs an den Kosten der Krisenüberwindung beteiligen, so Gersbach und Sturm. Dies könne etwas durch eine Art „Corona-Zuschlag“ geschehen – das heisst eine vorübergehende Erhöhung der Gewinnsteuer. ssp