Der Position der Zürcher Handelskammer (ZHK) zu Cargo sous terrain und zum Gesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG) ging eine Diskussion interessierter ZHK-Mitglieder anlässlich des Polit-Cafés voraus. Die Teilnehmenden befürworteten, dass der Bund eine Rechtsgrundlage für mögliche Projekte zum unterirdischen Gütertransport wie Cargo Sous Terrain schafft und dazu analog zu anderen Infrastrukturvorhaben ein Plangenehmigungsverfahren einführt. Gleichzeitig wurde betont, dass der Bund sich nicht finanziell engagieren, sondern sich auf die Rolle des Gesetzgebers und «Enablers» beschränken soll.
Vielversprechendes Projekt
Diesen Standpunkt hat die ZHK in ihrer Stellungnahme ausgeführt und damit dem Gesetzesvorhaben ihre Unterstützung zugesagt. Die ZHK misst der Erweiterung des Güterverkehrs- und Logistikangebots zur Deckung der steigenden Nachfrage eine grosse Bedeutung zu. Der Strukturwandel (wachsender Online-Handel, «just in time» Belieferung) stellt die Logistikbranche vor zusätzliche Herausforderungen, besonders in den dicht besiedelten urbanen Zentren, wo sowohl Verkehrs- wie auch Lagerkapazitäten begrenzt sind. Cargo sous terrain verspricht eine Antwort darauf, indem es ein Gesamtlogistiksystem mit drei Komponenten – Tunnel, City-Logistik und Steuerung mit avancierter IT – über den gesamten Güterweg von der Produktion bis zum Bestimmungsort inklusive Feinverteilung vorsieht. Die technische Realisierbarkeit wie die Rentabilität und Umweltverträglichkeit des Projekts kann die ZHK nicht detailliert beurteilen. Aus Wirtschaftssicht ist jedoch zentral, dass der Staat die Realisierung von innovativen Konzepten, darunter unterirdische Logistiklösungen, ermöglicht.
Präzisierungen am Verfahren
Das Plangenehmigungsverfahren, das sich insbesondere im Bereich der Eisenbahn bewährt hat, stellt eine koordinierte Entwicklung sicher und bindet die Kantone entsprechend in die Projektierung mit ein. Wie die ZHK unterstreicht, ist eine klare Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen ebenso wichtig, wie eine möglichst weitgehende Ausschöpfung der Planungsmöglichkeit innerhalb des Sachplanverfahrens. So stellt der Bund sicher, dass die Realisierung von Cargo sous terrain oder zukünftiger alternativer Projekte nicht unnötig verzögert oder erschwert wird. In diesem und in einigen anderen Punkten beantragt die ZHK Präzisierungen am Entwurf.