Die Regulierungsbremse sieht vor, dass die Regulierungskosten von eidgenössischen Gesetzesvorlagen berechnet werden. Zudem soll dem Parlament für den Beschluss von Vorlagen, die mit erheblichen Regulierungskosten für Unternehmen verbunden sind, eine neue institutionelle Hürde in Form eines "qualifizierten Mehrs" auferlegt werden. Zum Zug käme die vorgeschlagene Regulierungsbremse, wenn mehr als 10'000 Unternehmen mit höheren Regulierungskosten belastet werden oder eine Vorlage eine Erhöhung der Regulierungskosten für Unternehmen von mehr als 100 Mio. Franken zur Folge hätte.
In ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Einführung einer Regulierungsbremse äusserst sich die ZHK positiv zu den geplanten Änderungen. Regulierungskosten wirken sich wie Fixkosten auf Unternehmen aus. Firmen können diese Kosten weder beeinflussen noch durch Einsparungen in anderen Bereichen kompensieren. Je höher also die Regulierungskosten sind, desto grösser sind die Produktivitäts- und Wettbewerbsverluste der Unternehmen. Die Regulierungskosten haben somit direkte Auswirkungen auf die Standortattraktivität und die Wirtschaftsleistung.
Eine effiziente und massvolle Regulierung ist ein wichtiger Faktor für die Standortattraktivität und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz und die Regulierungsbremse hilft, die laufend zunehmende Regulierungsdichte zu senken. Die ZHK hält aber fest, dass die Überprüfung der Anwendung der korrekten Methode in der Ermittlung der Regulierungskosten durch eine unabhängige, verwaltungsexterne Stelle vorgenommen werden muss.