Bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie braucht es jetzt Entscheidungen, die auf wenigen, nachvollziehbaren Prinzipien beruhen und vermehrt auf Eigenverantwortung setzen. Die Dachverbände economiesuisse und Schweizerischer Arbeitgeberverband, zahlreiche Branchenverbände sowie kantonale Handelskammern - darunter auch die ZHK - fordern vom Bundesrat ein Vorgehen in vier Phasen:
PHASE 1: AB ANFANG MÄRZ
Die epidemiologische Lage hat sich in den vergangenen Wochen stark verbessert. Deshalb sollten bereits per 1. März die ersten Lockerungen in Kraft treten. Konkret sind dort Lockerungen vorzunehmen, wo ein tiefes Ansteckungsrisiko besteht – also bei den meisten Tätigkeiten im Freien wie Eislaufen, Velofahren oder Wandern. Die Beschränkung auf fünf Personen für Versammlungen im öffentlichen Raum ist zu lockern oder ganz zu streichen. Auch Restaurants sollten ihren Aussenbereich wieder öffnen dürfen. Zudem sollten Tätigkeiten wieder erlaubt werden, wo erprobte Schutzkonzepte vorliegen und wo durchgehend Masken getragen werden. Entsprechend sind die Läden für den nicht alltäglichen Bedarf bereits am 1. März 2021 wieder zu öffnen. Und schliesslich ist die Home-Office-Pflicht in eine Empfehlung umzuwandeln. Wichtig bleibt, dass die Testkapazitäten weiter hochgefahren werden. Ebenso muss ein funktionierendes Contact Tracing jederzeit aufrechterhalten bleiben.
PHASE 2: RISIKOGRUPPEN SIND GEIMPFT
Sobald die Risikogruppen geimpft sind, sind weitere Öffnungsschritte vorzunehmen: Restaurants, Kinos oder Wellness-Einrichtungen sollen mit entsprechenden Schutzkonzepten wieder öffnen dürfen. Auch alle sportlichen Tätigkeiten und Versammlungen im Freien müssen wieder uneingeschränkt möglich sein. Die Home-Office-Empfehlung muss weiter gelockert werden, zum Beispiel mit einer Aufteilung der Belegschaft in Gruppen. Schliesslich soll auch der Präsenzunterricht an Hochschulen wieder aufgenommen werden. In dieser Phase kann und soll stärker auf die Selbstverantwortung gesetzt werden, denn die möglicherweise langfristig negativen Folgen einer Covid-Erkrankung sind breiten Teilen der Bevölkerung bekannt. So geht die National COVID-19 Science Task Force davon aus, dass bei einer raschen Ausbreitung des Virus viele Menschen ihre Aktivitäten aufgrund der hohen gesundheitlichen Risiken selbstständig einschränken. Weiterhin muss intensiv getestet werden, damit asymptomatische Personen frühzeitig erkannt werden. Selbstverantwortung bedeutet auch, dass die Tests in Schulen, Unternehmen oder sozialen Institutionen ausgerollt werden und sich die Bevölkerung bei Verdacht weiterhin rasch testen lässt.
PHASE 3: IMPFSTOFFE SIND FÜR ALLE VERFÜGBAR
Wenn jede Person, die es will, sich sofort impfen lassen kann, besteht kaum mehr Gefahr einer Überlastung der Spitäler. Der Staat darf geimpften Menschen keine Einschränkung ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Freiheiten mehr auferlegen. Entsprechend können Anlässe aller Art ohne Schutzkonzepte durchgeführt werden, wenn alle Besucher und Betreiber immun sind. Messen, Kongresse, Grossveranstaltungen wie Eishockey, Fussball oder Rockkonzerte, aber auch Bars, Discotheken und Nachtclubs sind unter diesen Bedingungen zuzulassen.
PHASE 4: HERDENIMMUNITÄT
Sobald eine Herdenimmunität besteht, wenn also 60 bis 80 Prozent der Bevölkerung geimpft sind, müssen alle verbliebenen Restriktionen aufgehoben werden: Unternehmen müssen keine Schutzkonzepte mehr umsetzen und es müssen keine Masken mehr getragen werden. Es wird aber weiterhin getestet, um einen erneuten Ausbruch der Pandemie frühzeitig in den Griff zu kriegen. Ebenso müssen umfassende Contact-Tracing-Kapazitäten rasch reaktiviert werden können und wirksame Impfstoffe müssen jederzeit verfügbar sein. Der Bund muss nun eine klare Strategie haben, wie er bei weiteren Wellen, die trotz Impfschutz durch Mutationen verursacht werden könnten, agieren wird.
MEHR PERSÖNLICHE FREIHEITEN DANK IMPFAUSWEIS
Schliesslich muss der Bund möglichst rasch auch sein Krisenmanagement verbessern. Bestehende Krisenorganisationen wie das Militär oder der Zivilschutz müssen bei Bedarf unterstützen können – sowohl bei den Massentests wie auch bei der raschen Durchimpfung grosser Bevölkerungsgruppen.Die Schweiz muss nun rasch einen sicheren Impfausweis schaffen. Personen, die geimpft sind, sollen dies eindeutig nachweisen können. Dazu braucht es einen international anerkannten, digitalen und fälschungssicheren Impfausweis.