Der Bund kann die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung auch unabhängig von einer Assoziierung der Schweiz an die entsprechenden EU-Bildungsprogramme fördern. Das sieht das totalrevidierte Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung vor. In der neuen Fassung bietet es einen umfassenden Rahmen für die Förderung und erweitert damit den Handlungsspielraum des Bundes.
Die beiden Kammern des Parlaments haben sich nun auf die endgültige Fassung geeinigt. Der Ständerat hiess am Dienstag noch zwei kleine Änderungen des Nationalrates gut. Dieser wollte noch ausdrücklicher deutlich machen, dass der Bildungsraum Schweiz an internationalen Programmen zur Zusammenarbeit und zur Lernmobilität teilnehmen könne.
Das Gesetz wurde nötig, weil die Schweiz seit 2014 nicht mehr am Erasmus-Programm der EU zum Austausch von Studierenden in Europa teilnimmt. Stattdessen regelt sie diese Teilnahme seither durch ein eigenes Programm.
Bundesrat Guy Parmelin kündigte in der Debatte im Ständerat an, dass der Bundesrat in den nächsten Wochen und Monaten mit der EU über die mögliche Teilnahme der Schweiz an der nächsten Runde des Erasmus-Programmes sprechen wolle. Dabei sollten auch die finanziellen Bedingungen einer allfälligen Teilnahme der Schweiz geklärt werden. stk