Die grösseren Schweizer Städte sind stärker vom pandemiebedingten Tourismuseinbruch betroffen als die typischen touristischen Bergregionen. Der Städtetourismus und (internationale) Geschäftsreiseverkehr sind und bleiben ein Schlüsselfaktor für lebendige Städte. Sie schaffen Arbeitsplätze und tragen viel zur Stärkung der Kantone als attraktive Wirtschaftsstandorte bei.
Damit Städte touristisch attraktiv sind, braucht es belebte Zentren. Nebst attraktivem Freizeit- und Kulturangebot braucht es dafür auch Einkaufsmöglichkeiten an den Wochenenden in touristischen Quartieren, wie dies in klassischen Berg-Destinationen schon längst möglich ist. Die bestehende Ungleichbehandlung ist nicht fair.
Damit die unterschiedlichen Tourismusregionen in der Schweiz gleich lange Spiesse erhalten, braucht es konkrete regulatorische Anpassungen. Eine wichtige Massnahme ist die Ergänzung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz, um auch in Städten und grossen Ortschaften explizite Tourismuszonen zu schaffen. Deshalb sind "Betriebe in touristisch bedeutsamen Quartieren von Städten und grossen Ortschaften, die historisch oder kunstgeschichtlich bedeutsam oder durch ihre natürliche Lage, ihre Einkaufsmöglichkeiten oder ihr Freizeitangebot attraktiv sind und erhebliche touristische Frequenzen aufweisen" den "Fremdenverkehrsgebieten" zuzurechnen.
Die ZHK appelliert an den Bundesrat, die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz gemäss dem heutigen Vorschlag zu ergänzen, sodass für alle Kantone und Wirtschaftsstandorte gleich lange Spiesse geschaffen werden.