Die Eigner der Axpo – die fünf Nordostschweizer Kantone und ihre vier Kantonswerke – haben ihrer Medienmitteilung zufolge die Stossrichtung der zukünftigen Positionierung und Struktur des Energieunternehmens einstimmig festgelegt. Auf dieser Grundlage werden neue Axpo-Verträge ausgearbeitet, die den Axpo-Gründungsvertrag von 1914 ablösen sollen. Einig seien sich alle Eigentümer darüber, „dass der Status quo keine Option ist und die heutige Situation den Entwicklungen im Energiemarkt anzupassen ist“.
Nach jahrelangen Verhandlungen war ein neues Regelwerk für den grössten Energieversorger der Schweiz von acht der neun Eigner bereits abgesegnet worden. Dies waren Zürich, Aargau, Glarus und Zug samt ihrer Kantonswerke EKZ, AEW, EKT und SAK. Einzig das Stimmvolk des Kantons Schaffhausen stellte sich im August 2024 gegen seine Regierung und lehnte die neuen Verträge überraschend ab. Hauptkritikpunkt war, dass das zur Abstimmung gestellte Vertragswerk eine Teilprivatisierung der Axpo nicht ausgeschlossen hat.
Nun lautet einer der neu vereinbarten Grundpfeiler des zu überarbeitenden Regelwerks: „Auf eine Öffnung des Aktionariats ohne Schutzmassnahmen ist zu verzichten.“ Neu soll die Erweiterung des Aktionariats mit schweizerischen institutionellen Anlegern wie Pensionskassen mit einem klar begrenzten Minderheitsanteil und nach dem Vorbild der Netzgesellschaft Swissgrid geprüft werden.
Ausserdem gehört zum Konsens, dass die Axpo künftig in erneuerbare Energien in der Schweiz investiert und ihre Netze und Kraftwerke wirtschaftlich und sicher betreibt. Zur Reduktion von Strompreisrisiken für Axpo als Produzentin und die Kantonswerke als Endversorger sollen „weitergehende Kooperationen unter Realisierung von Synergien angestrebt werden“. ce/mm