Der Bundesrat hat unverständlicherweise beschlossen, das geltende Verbot zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen zu verlängern. Man mag sich fragen, weshalb ein Wirtschaftsverband wie die Zürcher Handelskammer sich für dieses Thema interessiert, das scheinbar primär die Landwirtschaft und damit die Produktion von Lebensmitteln betrifft. Die Antwort ist einfach: Zum einen, weil es einmal mehr um eine Einschränkung des Wettbewerbs geht. Die Einfuhr von Produkten aus gentechnisch veränderten Pflanzen in die Schweiz ist nämlich erlaubt, und zwar sowohl als Nahrungs- als auch als Futtermittel. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten können also bereits jetzt solche Produkte kaufen, die Schweizer Landwirtschaft wird gegenüber dem Ausland jedoch durch das Verbot schlechter gestellt. Zum anderen – und für den Innovationsstandort Schweiz viel wesentlicher – ist klar: Wo Anwendungen von neuen Technologien nicht möglich sind, wird an solchen bald auch nicht mehr geforscht werden. Gerade darin besteht aber eine der Stärken unseres Standorts, dass in enger Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Unternehmen an neuen und zukunftsfähigen Lösungen gearbeitet werden kann, ohne einem bestimmten Ergebnis dienen zu müssen. Unter anderem dies ist auch der Grund, weshalb sich im Grossraum Zürich in den letzten Jahren eine eigentliche Bio-Technologie-Szene entwickelt hat, die vielversprechende Medikamente hervorbringt. Dass die Forschung in der Schweiz verantwortungsvoll mit ihrer Freiheit umgeht, beweist sie immer wieder; es gelten in unserem Land zudem höchste Standards. Verbote, die vordergründig den Schutz der Konsumenten bezwecken, letztlich aber Augenwischerei sind, passen deshalb schlecht in diesen Rahmen. Die Schweiz läuft damit Gefahr sich im Bereich neuer Technologien ins Abseits zu bewegen. Es ist zu hoffen, dass das Parlament, das in Kürze über diese Thematik berät, sich dies kritisch vor Augen führt.
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