Bisher fehlte im Kanton Zürich eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Tagesschulen, also Schulen mit Ganztagesbetreuung. Tagesstrukturen, bspw. mit Mittagsbetreuung, sind zwar bereits im Volksschulgesetz berücksichtigt, jedoch nur rudimentär. Mit einer Gesetzesrevision will der Regierungsrat die rechtlichen Grundlagen erweitern und damit dem wachsenden Bedürfnis nach unterrichtsergänzenden Betreuungsangeboten Rechnung tragen.
Die ZHK begrüsst die Einrichtung von Tagesschulen, da sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vereinfacht und sich positiv auf die Arbeitsmarktpartizipation von Eltern auswirken dürfte. Sie befürwortet deshalb die vorgeschlagene Ergänzung im Volksschulgesetz insofern, als dass Tagesschulen und Tagesstrukturen im Grundsatz als frei wählbares Angebot zur Verfügung stehen und wie bis anhin durch die Eltern mitfinanziert werden. Einzelne Elemente des Entwurfs weisen jedoch einen zu hohen Regulierungsgrad auf und bedürfen einer Überarbeitung.
Die ZHK betont, dass die Wahrung einer möglichst hohen Autonomie der Gemeinden von zentraler Bedeutung ist und der Betrieb von Tagesstrukturen bzw. Tagesschulen deshalb in deren ausschliessliche Zuständigkeit fallen muss. Dadurch ist gewährleistet, dass die praktische Ausgestaltung der Betreuungsangebote (u.a. in Bezug auf die Räumlichkeiten) flexibel bleibt. Der Kanton soll insbesondere darauf verzichten, mit übertriebenen regulatorischen Hürden die Errichtung von Betreuungseinrichtungen zu verteuern oder gar zu verunmöglichen. Dass übermässige Regulierung wenig nützt und verteuernd wirkt, zeigt sich am Beispiel von Kinderkrippen.