Stossrichtung der Revision des CO2-Gesetzes unterstützenswert

Um das Klimaziel 2030 zu erreichen, hat der Bund eine Revision des CO2-Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Gegenüber der 2021 vom Volk abgelehnten Vorlage wird darin auf neue Abgaben oder Verbote verzichtet und stattdessen auf zielführende Anreize (u. a. Ausweitung des Systems der Zielvereinbarungen) gesetzt. Deswegen unterstützt die ZHK die Stossrichtung der Revision.

 

Der Bundesrat möchte mit einer neuen Vorlage zum CO2-Gesetz die Emissionen der Schweiz bis 2030 halbieren. Dabei setzt er aus Sicht der Wirtschaft grundsätzlich auf die richtigen Instrumente und verzichtet auf solche, die zur Ablehnung der letzten Revision beigetragen haben. Die neue Vorlage basiert darauf, die bestehende CO2-Abgabe mit wirkungsvollen Anreizen sowie einer gezielten Förderung von emissionsmindernden Massnahmen wie dem Ersatz von Ölheizungen oder dem Ausbau der Elektro-Ladeinfrastruktur und Investitionen zu ergänzen. Zudem sollen laufende Entwicklungen, bspw. die Förderung von erneuerbaren Flugtreibstoffen oder die Teilnahme am Emissionshandelssystem (das seit 2020 mit dem System der EU verknüpft ist) unterstützt werden. Die ZHK begrüsst die Stossrichtung der Vorlage.

Positive Aspekte der Revision

 

 

Insbesondere befürwortet die ZHK, dass das System der Zielvereinbarungen für Emissionsverminderungen für alle Schweizer Unternehmen zugänglich gemacht werden soll. Darüber hinaus unterstützt es die ZHK, dass der Bundesrat keine neuen Abgaben oder Verbote schaffen will. Freiräume und Anreize sind für eine schnelle Dekarbonisierung wichtiger und wirksamer. Positiv zu werten ist insbesondere der Verzicht auf die Flugticketabgabe. Der Fokus auf eine Beimischquote ist zu unterstützen. Auch die Möglichkeit der Auslandkompensation soll nach dem Willen des Bundesrats grundsätzlich gesichert werden. Damit kann die Schweiz weiterhin im Ausland in Klimaschutzprojekte investieren – eine besonders wichtige Option für die Zielerreichung. Die Flexibilität bleibt gesichert und Mittel können dort eingesetzt werden, wo sie die grösste Klimawirkung erzeugen.

Änderungsantrag im Bereich Luftfahrt

 

Gemäss vorliegendem Entwurf soll die Entwicklung und der Einsatz von erneuerbaren Flugtreibstoffen mittels einer Beimischquote gefördert werden. Die ZHK begrüsst diesen Ansatz ausdrücklich. Nicht einverstanden zeigt sie sich aber damit, dass aus den Erlösen aus Versteigerungen der Emissionsrechte für Luftfahrzeuge mit bis zu 30 Millionen Franken jährlich der grenzüberschreitende Personenverkehr auf der Schiene gefördert werden soll. Statt einer Quersubventionierung der Verkehrsträger ist eine konsequente Zweckgebundenheit der erzielten Einnahmen vorzusehen und diese sind zugunsten der Förderung von Massnahmen der Luftfahrt zur Reduzierung des CO2-Fussabdrucks des internationalen Luftverkehrs einzusetzen.

 

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