Der Bundesrat möchte ab 2021 die heutigen Subventionen zum Ausbau von erneuerbaren Energieproduktionen (KEV) sowie zur energetischen Sanierung von Gebäuden durch ein Klima- und Energielenkungssystem ersetzen. Die ZHK begrüsst in ihrer Stellungnahme diesen Systemwechsel, da preisliche Anreize effizienter sind als Fördermassnahmen. Sie knüpft diese Unterstützung jedoch an drei Bedingungen: Erstens sollen die Lenkungsabgaben einzig der Einpreisung (Internalisierung) von externen Effekten – negative Umweltauswirkungen, z.B. durch CO2-Auststoss – dienen, nicht aber der Energieverknappung. Zweitens ist eine Lenkungsabgabe staatsquotenneutral umzusetzen. Entsprechend sind sämtliche Subventionen mit Einführung der Lenkungsabgabe abzuschaffen. Drittens ist die Energiewende demokratisch ausreichend abzustützen.
«Wirtschaftspolitik
»«Export Beratungen
»Zeugnisse | Beglaubigungen
Exportseminare
Kontakt
«Beratung | Ausbildung
»Arbeitsrecht
Schiedsgericht | Mediation
Aus- und Weiterbildung
«Mitgliedschaft
»Unser Angebot
Anmelden
Partnerangebote
«Über uns
»