Mit der Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr hat der Kantonsrat beschlossen, die jährlichen Einlagen in den kantonalen Verkehrsfonds für Investitionen in den öV in den Jahren 2017 bis 2019 von heute 70 Millionen auf 20 Millionen zu senken. In den darauffolgenden Jahren bis 2037 sollen die Einlagen jährlich 60 Millionen Franken betragen. SP und Grüne haben das Ratsreferendum ergriffen, in der Befürchtung, dass bestimmte öV-Infrastrukturprojekte in ihrer Umsetzung gefährdet würden.
Keine Gefährdung der öV-Projekte
Diese Bedenken sind jedoch unbegründet. Die ZHK befürwortet die geplanten Infrastrukturprojekte zur verbesserten öV-Erschliessung im Kanton Zürich – darunter das Tram nach Affoltern, die Verlängerung der Glatttalbahn sowie die Tramlinie zum Innovationspark und weiter nach Dietlikon – und sieht sie durch die Beitragskürzungen in den Verkehrsfonds nicht gefährdet. Weil der Fonds heute ausreichend gut gefüllt ist, sind diese über drei Jahre hinweg verkraftbar. In den Folgejahren fällt die Senkung angesichts der absehbaren Entlastung des Fonds als Folge von FABI sehr moderat aus. Bei den im Gesetz festgeschriebenen Einlagen handelt es sich um Mindestbeiträge, die der Kantonsrat bei Bedarf erhöhen könnte.
Leistungsüberprüfung muss stattfinden
Für eine wirkungsvolle Leistungsüberprüfung, wie sie der Regierungsrat unter dem Namen „Lü16“ lanciert hat, dürfen die Leistungskürzungen nicht zu zögerlich ausfallen. Angesichts des steigenden Anteils an zweckgebundenen öffentlichen Auslagen ist es zudem ein wichtiges Signal, dass auch hier Einsparungen möglich sind, wenn dies die Finanzlage erfordert.
Der kantonale Verkehrsfonds ist heute ausreichend gut gefüllt. Die ZHK befürwortet die in der kurzen Frist verminderten Einlagen als bedeutender Beitrag zur Leistungsüberprüfung im Kantonshaushalt. Wichtige Infrastrukturprojekte können auch so realisiert werden.