Noch vor der Sommerpause haben die Kantonsratskommissionen KPB und KEVU über das Projekt der Rosengartenachse beraten. Beide Kommissionen beantragen dem Kantonsrat, dem Gesamtprojekt mit der dazugehörigen Richtplanänderung Folge zu leisten. Die ZHK begrüsst dies ausdrücklich.
Ausgewogene Lösung
Für die ZHK stellt das Gesamtprojekt Rosengartentram und Rosengartentunnel eine ausgewogene Lösung dar, die geeignet ist, die jahrzehntelange Blockade bei der Weiterentwicklung von Strassenverkehrsinfrastrukturen in der Stadt Zürich zu überwinden. Es ermöglicht die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf der einzigen leistungsfähigen Verkehrsachse zwischen Zürich-Nord, dem Glatttal und der Flughafenregion sowie Zürich-West. Der Rosengartenachse kommt daher überregionale Bedeutung zu, die auf den gesamten Wirtschaftsraum Zürich ausstrahlt. Deshalb fällt dieses Infrastrukturprojekt in der Stadt Zürich richtigerweise in die Planungshoheit des Kantons.
Ergänzung durch Mittelspur
Die ZHK hat das Projekt von Anfang an unterstützt und in der Vernehmlassung im Juli 2016 den Erlass eines Spezialgesetzes durch den Kanton Zürich begrüsst. Sie hatte damals auch angeregt, die eng bemessenen Kapazitätsvorgaben zu überprüfen und zwischen den einzelnen Projektabschnitten abzugleichen. Denn anfänglich war auf dem Abschnitt zwischen Bucheggplatz und Hirschwiesenstrasse lediglich eine zweispurige Tunnelröhre im Gegenrichtungsbetrieb vorgesehen. Umso erfreuter ist die ZHK nun, dass gemäss Kommissionsantrag der Abschnitt mit einer zusätzlichen Mittelspur ergänzt werden soll. Dadurch wird die Sicherheit erhöht und sichergestellt, dass im Fall von Unfällen oder Unterhaltsarbeiten keine ausserordentlichen Kapazitätsengpässe entstehen. Nun ist zu hoffen, dass der Kantonsrat diesem Entscheid folgen wird. 2019 könnte schliesslich das Zürcher Stimmvolk das letzte Wort haben.