Die von den Grünen im Zürcher Kantonsrat eingereichte parlamentarische Initiative hatte ursprünglich zum Inhalt, die Formulierung zu den Fahrzeugabstellplätzen im Planungs- und Baugesetz dahingehend zu ändern, dass im Gesetzestext auch Fahrräder explizit als Verkehrsmittel genannt werden. Die von der kantonsrätlichen Kommission eingebrachten Änderungsvorschläge schiessen allerdings über das Ziel hinaus.
Abstellplätze für andere Verkehrsmittel bereits mitberücksichtigt
Das Planungs- und Baugesetz enthält bereits heute die Möglichkeit zum Bau von Abstellplätzen für andere Verkehrsmittel wie beispielsweise Velos oder Lastenvelos. Auch die Mindestzahl der erforderlichen Abstellplätze können im geltenden Recht tiefer – und damit flexibel – angesetzt und die Gesamtanzahl begrenzt werden, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse besteht. Dem Subsidiaritätsprinzip ist hier zudem Rechnung zu tragen und damit den Gemeinden den grösstmöglichen Gestaltungsspielraum zu belassen. Die ZHK lehnt die vorgeschlagene Änderung deshalb ab.
Eingriff in die Privatautonomie verhindern
Die ZHK will den gesetzlichen Eingriff in die Privatautonomie verhindern. Abstellplätze sollen weiterhin primär auf dem Baugrundstück erstellt werden können. Die Forderung, wonach Parkierungsanlagen zwingend wirtschaftlich betrieben (Parkgebührpflicht), mehrgeschossig ausgeführt und mit einer angemessenen Anzahl an Stromanschlüssen ausgestattet werden müssen, lehnen wir klar ab.