Das Thema hat für die Zürcher Handelskammer hohe Priorität. In der Herbstsession hatte Regine Sauter, Direktorin der Zürcher Handelskammer und FDP-Nationalrätin, eine Interpellation eingereicht, in der sie vor nachteiligen Konsequenzen einer Umsetzung der Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) warnt. Die Lärmgrenzwerte sollen verschärft, Nachtlärm restriktiver beurteilt werden. Strasse und Schiene wären stark beeinträchtigt, die gute globale Anbindung über den wichtigsten Landesflughafen Zürich gefährdet und die Verdichtung nach innen in Frage gestellt. Regine Sauter forderte in ihrem Vorstoss vom Bundesrat, dass er in seiner Beurteilung nicht nur den Lärm, sondern auch die Aspekte Siedlungsentwicklung, Mobilität und volkswirtschaftliche Auswirkungen einbezieht.
Verhältnismässigkeit wahren
Nun liegt die Antwort vor. Der Bundesrat verspricht, dass er die volkswirtschaftlichen Folgen berücksichtigen und dass er die Empfehlungen nicht «im stillen Kämmerlein» beurteilen wird, sondern dass er die wichtigen Stakeholder einbezieht. Die Analyse der volkswirtschaftlichen Folgen soll nächstes Jahr vorliegen. Positiv zu würdigen ist folgende Aussage des Bundesrats: «Massnahmen zur Lärmbegrenzung werden bei allen Verkehrsträgern nur umgesetzt, wenn sie verhältnismässig sind und keine anderen Interessen (z.B. Verkehr, Wirtschaft, Landesverteidigung) überwiegen.» Die Zürcher Handelskammer wird das Thema weiterhin genau verfolgen und die in Aussicht gestellte Güterabwägung einfordern.