Bis anhin galt es als anerkannt, dass Strassen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, nicht von Tempo 30 erfasst werden. Neu wollen die Gemeinden aber auch auf Strecken, die dem öffentlichen Verkehr dienen, Tempo 30 einführen.
Ziel der Volksinitiative ist es, den ÖV nicht zu verlangsamen und die Gemeinden, welche dennoch den öffentlichen Verkehr durch bauliche Massnahmen oder durch Verkehrsanordnungen behindern oder verlangsamen, zu verpflichten, die sich daraus ergebenden Mehrkosten selber zu tragen.