Der Regierungsrat des Kantons Zürich habe entschieden, das Verwaltungsgerichtsurteil zum geplanten Innovationspark auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf vor dem Bundesgericht anzufechten, informiert der Regierungsrat in einer Mitteilung. Die entsprechende Beschwerde sei bereits fristgerecht eingereicht worden. Das kantonale Verwaltungsgericht hatte dem kantonalen Gestaltungsplan für den Innovationspark in seinem Urteil vom 8. Juli die Rechtsgrundlage entzogen. Nach Ansicht des Gerichts fehlt dem Kanton die Kompetenz, einen Gestaltungsplan für ein Gebiet dieser Grösse zu erstellen.
Gleichzeitig will der Regierungsrat die zukünftige aviatische Nutzung am Flughafen Dübendorf einer neuen Prüfung unterziehen. Im Zusammenhang mit der Umnutzung des Militärflugplatzes zu einem zivilen Flugfeld habe er bereits 2017 Vorbehalte gehabt, erläutert der Regierungsrat. Die Pandemie habe die Frage nach der Intensität der Nutzung nun „zusätzlich akzentuiert“. Daher solle der Bund in Zusammenarbeit mit dem Kanton und den betroffenen Gemeinden Dübendorf, Wangen-Brüttisellen und Volketswil Bedarfsumfang und Betriebszeiten für den Zivilflugplatz erneut prüfen.
Parallel zum laufenden Gerichtsverfahren will der Regierungsrat zudem den kantonalen Richtplan für das Areal einer Teilrevision unterziehen. Dabei sollen die bislang überwiegend unabhängig voneinander geplanten Nutzungen Innovationspark, Zivilflugbetrieb und Militärbasis in einer „Gesamtschau“ zusammengefasst werden, heisst es in der Mitteilung. Ein neu gegründeter Arbeitsstab hat die Aufgabe, als Bindeglied zwischen allen Betroffenen zu fungieren und per Ende Frühjahr nächsten Jahres gemeinsame Zielsetzungen für die Nutzung des Areals zu erarbeiten.
Die drei Standortgemeinden nehmen die angekündigte Gesamtschau „positiv zur Kenntnis“.