Die "Anti-Stau"-Initiative hatte zum Ziel, die Strassen nachfrageorientiert auszubauen, um den Verkehrsstau im Kanton Zürich einzudämmen. Die Initiative wurde zurückgezogen, nachdem der Kantonsrat den nun zur Abstimmung kommenden Gegenvorschlag verabschiedet hat. In der Kantonsverfassung soll festgehalten werden, dass der Kanton für ein leistungsfähiges Staatsstrassennetz zugunsten des motorisierten Privatverkehrs sorgt und dass die bestehenden Kapazitäten von Strassen mit überkommunaler Bedeutung erhalten bleiben müssen. Ein allfälliger Abbau muss kompensiert werden, wo bleibt allerdings offen. Relevant ist die Gesamtkapazität des Strassennetzes.
Die Wirtschaft ist auf ausreichende Verkehrsinfrastrukturen angewiesen. Verkehrsstau schadet den Wirtschaftsakteuren und schlägt sich direkt in den Kosten nieder. Staus verursachen jährliche Gesamtkosten von gegen 300 Mio. Franken im Kanton Zürich. Den Überlastungen auf den Nationalstrassen kann insofern entgegengewirkt werden, als dass der neu geschaffene Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) punktuelle Ausbauten zur Entlastung von überlasteten Strasseninfrastrukturen zulässt. Der Gegenvorschlag zur Anti-Stau-Initiative bietet die Möglichkeit, dass der Stauproblematik auch auf den Kantons- und Gemeindestrassen mehr Beachtung geschenkt wird. In Anbetracht der Tatsache, dass heute nur der öffentliche Verkehr in der Kantonsverfassung erwähnt ist, trägt die neue Bestimmung zur Gleichbehandlung der Verkehrsträger bei, ohne eine ideologische Wertung vorzunehmen.
Mit der Verfassungsänderung wird der Grundsatz festgelegt, dass die Stau-problematik im Kanton Zürich nicht weiter zunehmen darf. Dies nützt nicht nur der Wirtschaft, sondern letztlich allen Verkehrsteilnehmern.
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