Das am 9. Februar 2020 zur Abstimmung gelangende «Projekt Rosengartentram und -tunnel» umfasst einerseits den Rosengartentunnel, welcher zwischen dem Wipkingerplatz und dem Irchelpark entstehen soll, und andererseits das Rosengartentram, welches eine neue, durchgehende Verbindung zwischen Albisriederplatz und Milchbuck schaffen würde. Da gegen das Projekt das Referendum ergriffen wurde, wird nun über den Erlass eines Spezialgesetzes und die Bewilligung eines Rahmenkredits in Höhe von rund 1.1 Milliarden Franken abgestimmt.
Ideale Kombination der Verkehrsträger
Mit dem geplanten Rosengartentunnel verlagert sich der Autoverkehr bei gleichbleibender Kapazität von der Rosengartenstrasse weg. Dadurch wird Raum frei, welcher optimal vom Tram genutzt werden kann. Das vorgesehene Rosengartentram ermöglicht mit zwei neuen Tramlinien eine direkte Fahrt zwischen Zürich West bzw. Zürich Süd und Zürich Nord. Auf diese Weise könnte auf der einen Seite der steigenden Nachfrage durch die wachsende Bevölkerung nachgekommen und auf der anderen Seite der Verkehrsknotenpunkt Hauptbahnhof stark entlastet werden.
Verbesserungen für Anwohner, Pendler und die Standortattraktivität
Der vom Projekt vorgeschlagene Lösungsansatz hat sowohl auf die Anwohner und die Pendler als auch auf die Standortattraktivität des Wirt-schaftsraums Zürich positive Auswirkungen. Für die Anwohner bedeutet der Rosengartentunnel eine Reduktion der Lärm- und Schadstoffbelastung und somit eine höhere Lebensqualität. Die Pendler dürfen demgegenüber mit einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rechnen. Schliesslich profitiert auch der Wirtschaftsraum Zürich als solcher, denn eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist eine notwendige Bedingung für einen attraktiven Standort.
Nach jahrzehntelanger Blockade stellt das Projekt «Rosengartentram und -tunnel» eine gesamtheitliche Lösung für die Rosengartenachse dar. Das Projekt stimmt den öffentlichen Verkehr und den motorisierten Individualverkehr ideal aufeinander ab und bringt vielfältige Verbesserungen für die Betroffenen mit sich. Daher ist das Projekt am 9. Februar 2020 an der Urne anzunehmen.