Kantonsrätinnen und Kantonsräte der SVP, FDP und der Mitte haben am 29. November die Parlamentarische Initiative "Für einen attraktiven und leistungsfähigen öffentlichen Verkehr" eingereicht. Darin fordern sie, dass das Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (PVG) ergänzt wird. Konkret wollen die Initianten, dass bei Verkehrsanordnungen oder dauerhaften bauliche Anpassungen durch die Gemeinden, welche die Leistungsfähigkeit und/oder die Qualität des öffentlichen Verkehrs beeinträchtigen, die Aufwände, welche dem Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) für den Erhalt der Leistungsfähigkeit und Qualität des öffentlichen Verkehrs entstehen, vollumfänglich durch die betreffenden Gemeinden zu tragen sind.
Die Parlamentarische Initiative ist eine Reaktion auf die Vorhaben insb. der beiden grossen Städte Zürich und Winterthur, auf ihrem Gebiet flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Gemäss den kommunalen Verkehrsbetrieben Zürich führt die flächendeckende Einführung von Tempo 30 zu Investitionskosten von rund 75 Millionen Franken sowie zu zusätzlichen jährlichen Betriebskosten von 20 Millionen Franken – allein in der Stadt Zürich. Die Gemeinden und der Kanton sind sich bisher nicht einig darüber, wer diese Kosten tragen soll.
Aus Sicht der ZHK soll in der Verkehrspolitik das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz gelten: Wer zahlt, befiehlt. Oder: Wer den Verkehr und insb. den öffentlichen Verkehr verlangsamt und damit verteuert (die Gemeinden), soll diese Kosten vollumfänglich tragen. Eine Kostenübernahme durch den ZVV oder den Kanton ist nicht angezeigt. Die ZHK unterstützt die eingereichte Parlamentarische Initiative deswegen ausdrücklich.