Der Flughafen Zürich stellt mit seiner internationalen Drehkreuzfunktion einen der wichtigsten Standortfaktoren für den Wirtschaftsraum Zürich dar. Die heute vom BAZL verfügten Einschränkungen beeinträchtigen diese Funktion und stehen in einem Widerspruch zur Vorgabe des Bundesrates vom August 2017, die Stundenkapazität leicht auf 70 Flugbewegungen zu erhöhen.
Die ZHK lehnt diese Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit des Flugverkehrsdrehkreuzes Zürich ab. Aufgrund des steten Wirtschaftswachstums ist damit zu rechnen, dass verschiedene heutige Schwellenländer (bspw. in Südamerika) in höhere Einkommensklassen vorstossen und verstärkt am internationalen Austausch teilhaben werden. Daher ist von einer weiteren Zunahme des Luftverkehrs auszugehen. Mit der dekretierten Plafonierung können keine weiteren Destinationen mit stark nachgefragten interkontinentalen Nachtflügen in den Flugplan aufgenommen werden. Da Konkurrenzstandorte gleichzeitig ihr Angebot stetig ausbauen, wird damit langfristig die internationale Erreichbarkeit der Schweiz aufs Spiel gesetzt.
Die heute veröffentlichten Zahlen zur Lärmbelastung des Flughafens Zürich zeigen, dass die Lärmbelastung am Tag weitgehend den genehmigten Werten entspricht. Vor allem aufgrund von Verspätungen nicht eingehalten werden können die Lärmgrenzwerte jedoch nach 22.00 Uhr. Es ist daher verständlich, dass das BAZL Massnahmen prüft. Mit dem nun gewählten Vorgehen, Landungen und Starts bereits nach 21.00 Uhr zu beschränken, nimmt das BAZL dem Flughafen jedoch den nötigen Spielraum für eine massvolle Entwicklung.