Der Regierungsrat hat zum Entwurf des Objektblatts Dübendorf des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt Stellung genommen. Dabei unterstreicht er zum einen, dass „der Flugbetrieb am Flughafen Zürich Kloten auch langfristig absolute Priorität gegenüber dem zivilaviatischen Betrieb in Dübendorf haben muss“, wie er in einer Mitteilung zur Stellungnahme schreibt. Das sei bisher nicht ausreichend der Fall. „Der Regierungsrat erwartet vom Bund, diesen Nachweis noch vor der Festsetzung des Objektblatts zu erbringen.“
Zum anderen dürfe die Zivilluftfahrt auf dem Flugplatz die Entwicklung des Innovationsparks nicht beeinträchtigen. Daher wehrt sich der Regierungsrat gegen die vorgesehene Ausweitung des Flugplatzperimeters, mit der Platz für Anfluginstrumente geschaffen werden soll. „In diesem Bereich greift der Perimeter in eine dem Innovationspark zugewiesene Fläche ein und widerspricht den breit abgestimmten und langfristig ausgelegten kantonalen Planungen zum Innovationspark“, so der Regierungsrat in seiner Stellungnahme.
Der Regierungsrat lehnt auch einen dauerhaften Verbleib der Rega und der Ju-Air im südlichen Teil, also ausserhalb des Flugplatzperimeters, ab, wie ihn die Standortgemeinden aus Lärmschutzgründen wünschen. Diese sollten nur solange dort bleiben dürfen, bis die zweite Etappe des Innovationsparks verwirklicht wird. „Aus Sicht des Kantons Zürich stellt der Innovationspark ein Schlüsselprojekt dar, dessen langfristige Entwicklung keinesfalls durch bestehende Flugplatzanlagen ausserhalb des Flugplatzperimeters beeinträchtigt werden darf“, heisst es in der Stellungnahme des Regierungsrates dazu.
Der Entwurf zum Sachplan Infrastruktur war im Februar vom Bundesamt für Zivilluftfahrt zur Anhörung vorgelegt worden. stk