Auch Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und des Schienengüterverkehrs leiden unter der Corona-Krise. In einer Motion hat die Verkehrskommission des Nationalrats den Bundesrat aufgefordert, finanzielle Unterstützungsmassnahmen für diese Unternehmen auszuarbeiten. Der Bundesrat hat nun mehrere Massnahmen im Umfang von insgesamt rund 700 Millionen Franken beschlossen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
So sollen Bund und Kantone gemeinsam Defizite im Regionalen Personalverkehr decken, die in der Jahresrechnung 2020 ausgewiesen werden. Der Bundesanteil wird sich dabei den Angaben zufolge auf rund 290 Millionen Franken belaufen. Die Unternehmen müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an den Kosten beteiligen – etwa durch die Auflösung ihrer Reserven. Den Vorschlag, Defizite im Ortsverkehr mit einem einmaligen Pauschalbetrag zu unterstützen, lehnt der Bundesrat dagegen ab.
Weiter soll der geplante Abbau bei den Abgeltungen im kombinierten Güterverkehr durch die Alpen für die Jahre 2020 und 2021 ausgesetzt werden. Im übrigen Schienengüterverkehr sowie bei anderen Unternehmen, die bei der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene eine wichtige Rolle spielen, sollen die Einnahmenausfälle mit einem einmaligen Beitrag kompensiert werden. Der Bund sieht hier einen Mittelbedarf in der Höhe von 70 Millionen Franken vor.
Ausserdem soll der Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziell unterstützt werden. Insgesamt liegt der Mittelbedarf hier bei rund 330 Millionen Franken. ssp