Um was geht es?
Die beiden kantonalen Initiativen wurden von der SVP und der FDP eingereicht und von diversen Wirtschaftsverbänden unterstützt. Die «Mobilitätsinitiative» will, dass der Kanton über die Höchstgeschwindigkeit auf den übergeordneten Strassen entscheidet und diese nur in Ausnahmefällen herabsetzt – auch in den Städten Zürich und Winterthur. Die «ÖV-Initiative» fordert, Temporeduktionen zu vermeiden, um die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs zu erhalten. Gemeinden, die den öffentlichen Verkehr etwa mit Tempo 30 ausbremsen, sollen die dadurch verursachten Mehrkosten selbst tragen.
Was hat der Regierungsrat entschieden?
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die «Mobilitätsinitiative» anzunehmen und stellt der «ÖV-Initiative» einen Gegenvorschlag gegenüber. Gemäss Gegenvorschlag soll in erster Linie Verlustzeiten kompensiert werden und Mehrkosten als Ultima Ratio dem Verursacher übertragen werden.
Wie geht es weiter?
Die beiden Initiativen inklusive Gegenvorschlag der Regierung werden nun einer Kommission zugewiesen. Nach Abschluss der Beratungen in der Kommission erfolgt die Debatte im Kantonsrat und eine allfällige Volksabstimmung.
Beliebter öffentlicher Verkehr
Der Kantonsrat hat zudem ohne Gegenwehr die Grundsätze zur Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Personenverkehr (ZVV-Strategie für die Fahrplanperiode 2025 bis 2029) mit 170 zu 0 Stimmen festgelegt. Mit den Grundsätzen kann der Kantonsrat die Entwicklung des öffentlichen Personenverkehrs im Kanton mittel- und langfristig steuern und den Rahmen für die Tätigkeit des ZVV abstecken. Das deutliche Abstimmungsresultat zeigt den deutlichen Rückhalt des öffentlichen Verkehrs im Kantonsrat.