Mit Inkrafttreten der Bundesvorlage betreffend Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) drängt sich eine Anpassung der Mitteilzuweisung in den Verkehrsfonds geradezu auf: Die Finanzierung von Investitionen in die Bahninfrastruktur wird seither weitgehend alleine durch den Bund sichergestellt, wobei die Kantone den Bahninfrastrukturfonds (BIF) bezuschussen. Im Gegensatz zu früher werden S-Bahn-Infrastrukturausbauten nicht mehr aus dem kantonalen Verkehrsfonds finanziert. In Anbetracht der noch bestehenden Investitionsvorhaben, die durch die Volkswirtschaftsdirektion geplant sind, ist der Verkehrsfonds mit einer jährlichen Einlage von über 70 Mio. Franken klar überdotiert.
Wichtige öV-Projekte weiterhin realisierbar
Die ZHK befürwortet diverse Infrastrukturprojekte zur verbesserten öV-Erschliessung im Kanton Zürich – darunter das Tram nach Affoltern, die Verlängerung der Glatttalbahn nach Kloten sowie die Tramlinie zum Innovationspark und weiter nach Dietlikon. Diese Projekte können auch mit den beantragten Einlagen von jährlich 55 Mio. Franken aus dem Verkehrsfonds finanziert werden. Sollte sich in Zukunft ein ausserordentlicher Mehrbedarf ergeben, kann der Kantonsrat zusätzliche, über den Mindestbeitrag hinausgehende, Einlagen beschliessen. Die ZHK brachte in ihrer Stellungnahme zum Ausdruck, dass die beantragte Einlagesenkung auf jährlich 55 Mio. Franken aus Wirtschaftssicht zweckmässig und richtig ist. Sie erachtet es als zentral, dass im Sinne der nachhaltigen Stabilität des Zürcher Staatshaushalts eine Verringerung von gebundenen Ausgaben möglich bleibt. Selbst eine weitergehende Senkung der Einlagen wäre – unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit der genannten, von der ZHK unterstützten Infrastrukturprojekte – vorstellbar.