ZHK lehnt Teilrevision der Flug­ha­fen­gebüh­renverordnung ab

 

Mit einer Änderung der Flug­ha­fen­gebüh­renverordnung (FGV) möchte das Bundesamt für Zivilluftfahrt insbesondere die Quersubventionierung des Flugverkehrs aus den nicht unmittelbar für den Flugbetrieb notwendigen Geschäftszweigen des Flughafens erheblich erhöhen. Statt bisher 30% des ökonomischen Mehrwerts sollen für die entsprechenden Transferzahlungen neu 50% (kommerzieller Bereich Luftseite) bzw. 75% (Parking) des ökonomischen Mehrwerts umverteilt werden. In Ihrer Stellungnahme kritisiert die ZHK das Fehlen einer nachvollziehbaren Begründung für diesen Schritt. Die mangelnde Begründung ist umso unbefriedigender, als dass es sich bei der FGV-Revision um eine Vorlage mit erheblichen Auswirkungen handelt, wie nicht zuletzt die börsenrechtlich geforderte Gewinnwarnung der Flughafen Zürich AG mit den entsprechenden Folgen auf deren Aktienkurs zeigt. Zu beachten ist auch, dass gemäss Informationen der ZHK in den umliegenden Ländern keiner der mit dem Flughafen Zürich in Konkurrenz stehenden Flughäfen das System der Transferzahlungen kennt. 

Aus Sicht der ZHK ist die vorgeschlagene Revision der FGV in dieser Form abzulehnen. Sie stellt eine in zeitlicher und sachlicher Hinsicht nicht ausreichend begründete erhebliche Änderung des bisherigen Gebührenregimes dar und gefährdet damit die nachhaltige Entwicklung der Schweizer Luftverkehrs­in­fra­struktur. Anstelle einer FGV-Teilrevision, die die Quersubventionierung erhöht, fordert die ZHK eine umfassende Prüfung der gesetzlichen Grundlagen, um so zum einen dem Anliegen der Investitionsfähigkeit der Luftfahrtin­fra­struktur Rechnung zu tragen und zum anderen das makroökonomische Umfeld (Tiefzinssituation) sowie die Wettbewerbssituation der Landesflughäfen berücksichtigen zu können.

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