Mit seinem heute bekanntgegebenen Entscheid bestätigt der Regierungsrat des Kantons Zürich seine positive Haltung zur zivilaviatischen Nutzung des Flugplatzes Dübendorf. Die Zürcher Handelskammer (ZHK) unterstützt dies ausdrücklich. Sie teilt die Einschätzung des Regierungsrates, dass die Öffnung des Flugplatzes Dübendorf für die Geschäftsfliegerei (Business Aviation) aus einer Gesamtbetrachtung notwendig ist. Zu einem Spitzenstandort, der im Standortwettbewerb um wertschöpfungsintensive und international operierende Unternehmen mit anderen Wirtschaftsmetropolen mithalten kann, gehört eine gute Infrastruktur für die Geschäftsfliegerei. Mit seiner Positionierung zugunsten eines Geschäftsfliegerei-Flughafens im Raum Zürich nimmt der Regierungsrat seine Verantwortung für eine wirtschaftliche Entwicklung wahr, die nachhaltig Wohlstand sichern kann.
Der Landesflughafen Zürich in Kloten stösst bereits heute an Kapazitätsgrenzen: Für die Geschäftsfliegerei stehen immer weniger Start- und Landeslots zur Verfügung. Dank des Standorts Dübendorf kann ein Abbau von Business Aviation Kapazitäten im Raum Zürich verhindert werden. Deshalb setzt sich die ZHK ausdrücklich für die Etablierung des Geschäftsreiseverkehrs in Dübendorf ein. Gleichzeitig ortet sie erhebliches Synergiepotential zwischen der Geschäftsfliegerei und dem in Dübendorf geplanten Innovationspark und steht auch hinter der weiterhin vorgesehenen militärischen Nutzung. Deshalb ist die ZHK auch Mitglied der „IG Dreifachnutzung Flugplatzareal Dübendorf“.
Rückfragen: Dr. Regine Sauter, Direktorin Zürcher Handelskammer, Nationalrätin, Telefon 079 667 75 03