Zusammen mit der Flughafen AG informierte Regierungsrätin Carmen Walker Späh im Juni die Öffentlichkeit, dass der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt, den geplanten Verlängerungen der Flugpisten 28 und 32 zuzustimmen. Die Verlängerungen der beiden Pisten haben zum Ziel, den Flugbetrieb des Flughafens Zürich inskünftig sicherer, stabiler und pünktlicher zu gestalten.
Diese Pläne werden seit vielen Jahren kontrovers diskutiert. Der Regierungsrat hat nun den ersten wichtigen Schritt gemacht. Als nächstes ist der Kantonsrat am Zug, die nötigen Verlängerungen zu genehmigen.
Zu kurze und wetteranfällige Pisten
Aufgrund des gesperrten deutschen Flugraums ab 21 Uhr müssen Flugzeuge ab dieser Uhrzeit von Osten her in Zürich landen – auf der Piste 28. Diese ist jedoch mit nur 2'500 Metern für grosse Maschinen zu kurz – insbesondere bei nasser Witterung. In solchen Fällen müssen die Flugzeuge über die sehr dicht besiedelten Gebiete im Süden ausweichen, was bei der betroffenen Bevölkerung auf Widerstand stösst. Überdies ist auch die Piste 32 für grosse Maschinen zu kurz. Für Starts Richtung Norden müssen schwere Flugzeuge deshalb auf die Piste 34 ausweichen. Diese kreuzt jedoch eine andere Piste, was ein zusätzliches Sicherheitsrisiko darstellt. Mit der Verlängerung beider Pisten könnten einige dieser Probleme aus dem Weg geräumt werden.
Handlungsbedarf für eine Verbesserung der Sicherheit
Die sich kreuzenden bzw. zu kurzen Pisten sowie der teilweise wetterbedingte Wechsel verschiedener Betriebskonzepte im laufenden Betrieb machen den Flugbetrieb am Zürcher Flughafen offensichtlich besonders komplex und stellen eine grosse Herausforderung für die Flugsicherung dar. Nebst einem massgeblichen Sicherheitsgewinn durch die Eliminierung von Kreuzungspunkten am Boden und in der Luft würde eine Verbesserung der Stabilität des Flugbetriebs bei allen Wetterlagen und für alle Flugzeugtypen erzielt. Dieser Effizienzgewinn dient insbesondere zu Spitzenzeiten der Pünktlichkeit. Folglich müssten deutlich weniger Flugbewegungen nach 23 Uhr abgewickelt werden.
Schweizer Luftverkehrssystem verliert an Wettbewerbsfähigkeit
Das Schweizer Luftverkehrssystem verliert an Wettbewerbsfähigkeit - insbesondere der Flughafen Zürich zeigte in den letzten Jahren aufgrund neuer Auflagen im Sicherheitsbereich Instabilität. Das einzige Interkontinentaldrehkreuz der Schweiz ist darauf angewiesen, sein mittlerweile 45 Jahre altes Pistensystem zu modernisieren, um weiterhin einen konkurrenzfähigen, interkontinentalen Flugbetrieb zu ermöglichen.
Schweizer Wirtschaft ist auf zuverlässige Verbindungen angewiesen
Als grösster Landesflughafen der Schweiz leistet der Flughafen Zürich einen zentralen Beitrag zur ausserordentlich hohen globalen Erreichbarkeit des Wirtschaftsraums Zürichs und der gesamten Schweiz als Exportnation. Davon sind alle Unternehmen, welche auf zuverlässige und möglichst direkte Verbindungen zu ihren Kunden und Märkten auf der ganzen Welt angewiesen sind, abhängig. Deshalb ist der Flughafen Zürich für die gesamte Region und das ganze Land von hoher volkswirtschaftlicher und wirtschaftspolitischer Bedeutung. In normalen Zeiten trägt er massgeblich zur regionalen Wertschöpfung bei, was diverse Studien belegen und sich leider gerade in der aktuellen Krise bestätigt. Insbesondere Branchen, die im weitesten Sinne vom Flughafen abhängig sind, litten und leiden noch immer am stärksten unter den Auswirkungen der Pandemie.
Langfristige Planung notwendig
Die Verlängerungen der beiden Pisten stellen unabhängig von einer allfälligen, vorübergehenden Abnahme der Flugbewegungen nach der Corona-Krise eine notwendige und langfristige Investition dar, um den Zielen wie Pünktlichkeit, Stabilität und Sicherheit auch in 20 bis 30 Jahren gerecht werden zu können. Es handelt sich um einen sehr langen Planungshorizont, denn mit einem allfälligen Baubeginn ist nicht vor 2030 zu rechnen.
Der Kantonsrat ist daher aufgefordert, dem Antrag des Regierungsrates im Interesse der Schweiz und ihrer Zukunft zu folgen. Das letzte Wort dürfte allerdings die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich haben, da der Beschluss des Kantonsrats dem fakultativen Referendum untersteht.