2005 trat die Schweiz dem Schengen/Dublin-Verbund bei. Dies bedeutet seither Erleichterungen bei den Grenzkontrollen in Europa und damit Reisefreiheit. Es bedeutet eine Teilnahme der Schweiz am Schengener Informationssystem und damit mehr Sicherheit auch in der Schweiz. Und schliesslich ist damit eine Verbesserung in den Asylverfahren und eine deutliche Abnahme der Asylgesuche in der Schweiz verbunden, da Personen im ersten Land, in dem sie um Asyl ersuchen, registriert und auch wieder dorthin zurückgeführt werden können. Auch für den Schweizer Tourismus hat die Mitgliedschaft bei Schengen Vorteile, da seither für den ganzen Schengen-Raum nur ein einziges Visum erforderlich ist. Touristen aus Indien oder China können also auf ihrer Europareise auch die Schweiz ohne zusätzliche Formalitäten besuchen.
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat damals über den Beitritt zum Schengen-Abkommen abgestimmt und dazu Ja gesagt. Damit haben wir uns auch dazu verpflichtet, unsere Gesetze anzupassen, wenn die EU strengere Sicherheitsanforderungen festlegt. Dies ist nun der Fall, weshalb wir unsere Waffengesetzgebung ebenfalls weiterentwickeln müssen. Die Anpassung ist geringfügig und massvoll. Zudem sieht sie diverse Ausnahmen vor, die den schweizerischen Gegebenheiten Rechnung tragen. Vor allem aber stellen wir damit sicher, dass ein Verbleib der Schweiz im Schengen/Dublin-Verbund möglich ist. Dies ist für die Wirtschaft, den Tourismus aber auch die Schweizer Bevölkerung von grossem Wert. Setzen wir Sicherheit und Reisefreiheit nicht aufs Spiel! Ich empfehle deshalb ein klares Ja zur Anpassung des Waffenrechts am 19. Mai.