Einigung zu den Bilateralen: Wichtiger Meilenstein

Der bilaterale Weg mit der EU trägt wesentlich zum Wohlstand der Schweiz bei. Unternehmen und Konsumenten profitieren davon. Mit dem Abschluss der Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Bilateralen mit der EU setzt der Bundesrat einen wichtigen Meilenstein für die Fortsetzung dieser Erfolgsgeschichte. Die Zürcher Handelskammer zusammmen mit der IHK St.Gallen-Appenzell und der IHK Thurgau begrüsst diesen Schritt. Das Resultat ist im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens detailliert auszuwerten.

Dank der bilateralen Verträge geniessen Schweizer Unternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Die Vorteile sind weitreichend: Handelserleichterungen durch den Abbau von Zöllen, gegenseitig anerkannte Produktzertifizierungen, Verfügbarkeit von Fachkräften, Zugang zu Forschungsnetzwerken, die Teilnahme am liberalisierten Luftverkehrsmarkt, sowie die erleichterte Nutzung von Strassen- und Schieneninfrastrukturen sind nur einige davon.

«Doch nach 25 Jahren brauchen die bestehenden Binnenmarktabkommen ein Update. Ohne die Weiterentwicklung der Verträge würde der Zugang zum Binnenmarkt zunehmend erschwert bis verunmöglicht» sagt Dr. Karin Lenzlinger, Präsidentin der Zürcher Handelskammer.

Bilaterale Verträge als erfolgreiches Modell

Von der Teilnahme an diesem Markt hat die Schweiz bisher stark profitiert. Über 50% der Exporte aus dem Raum Zürich und der Ostschweiz gehen in den EU-Raum. Damit ist die EU der mit Abstand wichtigste Exportzielmarkt. Zudem sind die Forschungs- und Bildungsabkommen mit der EU für die Region von hohem Stellenwert. Konsumentinnen und Konsumenten profitieren von einer enormen Produktevielfalt zu günstigeren Preisen, der Bewegungsfreiheit auf dem Kontinent, vom Zugang zu Medikamenten und letztlich von wirtschaftlicher und politischer Stabilität.

Bilateralen Weg weiterentwickeln

Mit dem bilateralen Weg hat die Schweiz über Jahrzehnte in entscheidenden Bereichen von Europas Potenzial profitiert, sei es durch qualifizierte Zuwanderung, stabile Lieferketten oder bessere Absatzchancen für innovative Produkte. Die Vorteile des bilateralen Wegs gegenüber den Alternativen – einem reinen Freihandelsabkommen einerseits oder einem EWR-Beitritt andererseits – überwiegen deutlich.

Doch ohne Einigung mit der EU werden die bestehenden Abkommen erodieren, da sie nicht mehr aufdatiert werden. Anzeichen einer Erosion zeigen sich bereits im Bereich der Medizinaltechnik. Schweizer Produkte müssen in der EU neu zugelassen werden. Auch die Zusammenarbeit in anderen Bereichen leidet, z.B. im Forschungsbereich mit Nachteilen für den Schweizer Innovationsstandort. Weitere wichtige Abkommen können nicht abgeschlossen werden, wenn die bilateralen Verträge nicht weitentwickelt werden.

Vertiefte Prüfung des Verhandlungsresultats

Die Weiterentwicklung der Bilaterale ermöglicht, dass die Schweiz auch künftig vom europäischen Binnenmarkt profitiert. Die bereits bestehenden Verträge werden mit wichtigen neuen Abkommen ergänzt: dem Strommarktabkommen, das eine stabile und effiziente Stromversorgung sicherstellt, dem Abkommen zur Lebensmittelsicherheit sowie einer Kooperation im Gesundheitsbereich.

Die Resultate der Verhandlungen sind noch nicht bekannt. Klar ist: Es wird Vor- und Nachteile geben, wie es in der Natur solcher Verträge liegt. Konzessionen und Nutzen der neuen Verträge sind genau abzuwägen. Das Verhandlungsergebnis wird im Rahmen der Vernehmlassung aus Sicht des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu beurteilen sein.

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