Das am Montag in Bern von Bundesrat Guy Parmelin und dem britischen Minister für internationalen Handel Liam Fox unterzeichnete Abkommen gewährleiste „die Beibehaltung der Rechte und Pflichten im Wirtschafts- und Handelsbereich gemäss den zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) bestehenden Abkommen“, informiert das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in einer Mitteilung. Das Abkommen lege somit die Basis für die Fortführung der guten Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der beiden Partner.
Inhaltlich stellt das Abkommen weitgehend eine Replikation der bestehenden Handelsabkommen der Schweiz mit der EU dar, schreibt das WBF in der Mitteilung. Als wichtigste Einzelabkommen werden hier das Freihandelsabkommen, das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, das Betrugsbekämpfungsabkommen und das Agrarabkommen genannt. Im Falle eines ungeregelten Austritts Grossbritanniens wird das Abkommen bereits zum Brexit-Datum am 30. März 2019 in Kraft treten. Kommt es zu der zwischen Grossbritannien und der EU geplanten Übergangsphase, erlangt das Abkommen nach Ablauf dieser Phase Gültigkeit.
Für die Schweiz stellt Grossbritannien einen wichtigen Wirtschaftspartner dar, erläutert das WBF in der Mitteilung weiter. Mit Exporten im Wert von 11,4 Milliarden Franken lag das Land 2017 auf dem sechsten Platz unter den Exportmärkten der Schweiz. Umgekehrt führte die Schweiz Waren im Gesamtwert von 6 Milliarden Franken aus Grossbritannien ein. Im selben Jahr flossen zudem 54 Milliarden Franken an Direktinvestitionen aus der Schweiz nach Grossbritannien. hs