Die definitiven Schutzmassnahmen sind seit dem 2. Februar 2019 in Kraft. Die EU-Kommission reagiert damit auf die Mitte 2018 eingeführten amerikanischen Strafzölle auf Stahleinfuhren in Höhe von 25 Prozent. Während des letzten Halbjahrs galten vorläufige Massnahmen in Form von globalen Zollkontingenten. Das hatte für wichtige Schweizer Exporteure zur Folge, dass sie im Dezember 2018 ihre Exporte in die EU einstellen mussten, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in einer Mitteilung schreibt.
Als definitive Schutzmassnahmen hat die EU nun teils länderspezifische Zollkontingente definiert. Gemäss SECO kann der Hauptteil der Schweizer Stahlexporte im Rahmen solcher Zollkontingente, also unabhängig von Einfuhren aus Drittstaaten, exportiert werden. Das kommt den Schweizer Herstellern im Vergleich zum provisorischen Regime etwas entgegen. Mittels Verhandlungen mit der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten wollte die Schweiz jedoch erreichen, von den Schutzmassnahmen ausgenommen zu werden. Solche Interventionen waren auch die Absicht zweier Vorstösse im Nationalrat in den Jahren 2016 und 2017 von ZHK-Direktorin Regine Sauter. Ihr Ziel hat die Schweiz damit nicht erreicht. Die definitiven Schutzmassnahmen der EU gelten bis zum 30. Juni 2021. Sie richten sich gegen Einfuhren aus allen Ländern ausser den EWR-Mitgliedern Norwegen, Island und Liechtenstein.
Die Schweizer Stahlindustrie liefert 95 Prozent ihrer Ausfuhren in EU-Länder, etwa an Abnehmer in der Automobilindustrie, häufig innerhalb von «just-in-time» Wertschöpfungsketten. Die Schutzmassnahmen der EU beeinträchtigen deshalb den freien Warenfluss zwischen der EU und der Schweiz und schaden somit der Schweizer Stahlindustrie.