Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) führt zum 1. Juni 2023 eine erste Version des neuen Warenverkehrssystems Passar ein. Es wird schrittweise an die Stelle der heute verwendeten Frachtanwendungen NCTS und e-dec treten. Bis Ende 2026 sollen alle Prozesse im Zusammenhang mit Durchfuhr, Ausfuhr, Einfuhr, Spezialverzollungen und sonstigen Abgaben über Passar abgewickelt werden können. Das Verfahren ist für Speditions- und Transportunternehmen, zugelassene Empfänger und Versender, Schweizer Exporteure sowie Entwickler und Anbieter von Verzollungssoftware relevant.
Passar werde das Zollverfahren vereinfachen, harmonisieren und durchgehend digitalisieren, schreibt das BAZG in einer entsprechenden Mitteilung. Die Wirtschaft profitiere von einer Verringerung des administrativen Aufwands – Medienbrüche und Papierverkehr an der Grenze werden durch das neue Verfahren eliminiert. Wer die digitalen Lösungen zur Abwicklung von Zollformalitäten und der Entrichtung von Abgaben verwendet, muss mit Passar künftig nur noch bei Kontrollen an der Grenze anhalten. Das neue Verfahren erfüllt die Erfordernisse der EU.
In einem ersten Schritt kann Passar ab 1. Juni 2023 für die Durchfuhr und die Ausfuhr genutzt werden. In diesen Bereichen werden NCTS und e-dec schrittweise bis Anfang Juli 2024 deaktiviert. Zum Jahresanfang 2025 soll Passar zunächst im Parallelbetrieb mit e-dec auf die Einfuhr erweitert werden. Ab Juli 2025 werden Durchfuhr, Ausfuhr und Einfuhr nur noch mit Passar möglich sein. Ein Faktenblatt mit ausführlichen Informationen zum neuen Warenverkehrssystem stellt das BAZG im Internet zur Verfügung. hs