Das Abkommen zwischen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Georgien deckt das komplette Warenspektrum ab, informiert die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) in einem Zirkular zum Inkrafttreten des Abkommens auf den 1. Mai dieses Jahres. Zu diesem Termin haben die vier EFTA-Staaten Liechtenstein, die Schweiz, Norwegen und Island gleichzeitig den Status von Georgien als präferenzberechtigtes Entwicklungsland aufgehoben.
Das Freihandelsabkommen wurde bereits am 27. Juni 2016 in Bern unterzeichnet. Mit seinem Inkrafttreten werden nun im Handel zwischen den EFTA-Staaten und Georgien die meisten Zölle vollständig oder zumindest teilweise abgebaut. Insbesondere der Handel mit Industrieprodukten ist abgesehen von wenigen Ausnahmen von Zöllen befreit. Zudem werden die Zollverfahren im Handel zwischen den Freihandelspartnern vereinfacht. Auch der gegenseitige Marktzugang für Finanz- und andere Dienstleistungen wird mit dem Abkommen einfacher. hs