Erhöhung der Drittstaatenkontingente: Bundesratsentscheid ist richtig, geht aber zu wenig weit

 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. September 2017 in einer Aussprache über die Festlegung der Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA einen Richtungsentscheid getroffen: Die Höchstzahlen für 2018 sollen für Fachkräfte mit Aufenthaltsbewilligung B um 500 erhöht werden. Damit trägt der Bundesrat dem anhaltenden Bedarf an Spezialisten aus Drittstaaten Rechnung und signalisiert einem wichtigen Anliegen der Wirtschaft Entgegenkommen. Zudem hat der Bundesrat die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen auf das Niveau von 2014 erhöht.

Die ZHK begrüsst den Entscheid des Bundesrats, hätte sich aber gewünscht, dass die Kontingenterhöhung höher ausfällt. Besonders in den grossen Wirtschaftskantonen ist der Bedarf an Fachspezialisten, die im Inland nicht rekrutiert werden können, hoch. Das an Zürich zugewiesene Kontingent für Erwerbstätige aus Drittstaaten wurde in diesem Jahr bereits innerhalb des ersten Quartals aufgebraucht. Die Volkswirtschaftsdirektoren der Kantone Zürich, Basel-Stadt, Genf haben neben einer Erhöhung richtigerweise eine stärkere Flexibilisierung bei der Inanspruchnahme der Kontingente gefordert. Die ZHK hat dieses Anliegen vollumfänglich unterstützt.

Quelle: Kanton Zürich

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