Die USA möchten mit der Schweiz ein Abkommen über die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich verhandeln, um die Sicherheit der eigenen Lieferkette zu erhöhen. Nachdem 2013 der Entwurf eines Abkommenstexts auf Ablehnung stiess, schickte der Bundesrat im letzten Sommer eine neue Fassung in die Vernehmlassung. Die grosse Mehrheit der Wirtschaftsverbände lehnte diese wiederum ab, so auch die ZHK (vgl. ZHK-Mitteilungen 9/17). Trotzdem hat der Bundesrat am 5. September 2018 beschlossen, die Verhandlungen mit den USA fortzuführen.
Argument der Vorsorge
Der Bundesrat argumentiert, das Amtshilfeabkommen wäre im Interesse der Schweiz, um die langfristige Möglichkeit eines Abkommens über die gegenseitige Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen wahren zu können. Aus Sicht der USA kommt ein solches Abkommen nur in Frage, wenn auch ein Amtshilfeabkommen im Zollbereich besteht. Wie aber die ZHK mittels einer Umfrage bei Mitgliedsunternehmen im letzten Jahr festgestellt hat, wäre ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung für die Zürcher Wirtschaft deutlich zu wenig interessant, als dass es die Nachteile des Amtshilfeabkommens aufwiegen würde.
Vertraulichkeit von Informationen gefährdet
Das Amtshilfeabkommen selbst ist insbesondere problematisch, weil damit Angestellte der amerikanischen Behörden bei Zollkontrollen in der Schweiz anwesend sein könnten, die Vertraulichkeit der Informationen über Lieferungen nicht gewährleistet ist und das Betriebs-, Geschäfts- oder Berufsgeheimnisses von Schweizer Unternehmen gefährdet wird. Für die ZHK ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum der Bundesrat an einem Abkommen festhält, das auf die Wirtschaft abzielt, von ihr aber abgelehnt wird. Die ZHK appelliert deshalb an die Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat, die Zustimmung zum Verhandlungsmandat zu verweigern.